D Konstruktionen und Baustoffe
Abstract
Bei der energetischen Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden sind im Vergleich zu üblichen Bestandsgebäuden einige Besonderheiten zu beachten. Diese resultieren aus den Auflagen des Denkmalschutzes, die in den Denkmalschutzgesetzen der Bundesländer festgelegt sind. Wesentliche Forderung des Denkmalschutzes ist die Erhaltung von Baudenkmälern, ohne deren Erscheinungsbild oder Denkmalwert zu beeinträchtigen. Änderungen bedürfen daher grundsätzlich einer behördlichen Genehmigung (Erlaubnispflicht). Dies gilt auch für energetische Sanierungsmaßnahmen. Aus diesem Grund lässt das Gebäudeenergiegesetz Ausnahmen für Baudenkmäler zu, indem von den Anforderungen abgewichen werden kann. Die strikten Anforderungen des Denkmalschutzes führen allerdings dazu, dass bei der Wahl energetischer Verbesserungsmaßnahmen teils erhebliche Einschränkungen bestehen. Beispielsweise scheidet die nachträgliche Dämmung einer Außenwand einer denkmalgeschützten Fassade aus. Als einzige Möglichkeit der energetischen Verbesserung bleibt eine Innendämmung. Im vorliegenden Beitrag werden zunächst die verschiedenen Anforderungen, die sich aus dem Denkmalschutz und dem Gebäudeenergiegesetz sowie aus anderen Vorschriften ergeben, erläutert. Anschließend wird auf die verschiedenen energetischen Verbesserungsmaßnahmen näher eingegangen, wobei auf baukonstruktive und bauphysikalische Besonderheiten hingewiesen wird. Abschließend wird an einem konkreten Fallbeispiel die praktische Umsetzung der energetischen Sanierung dargestellt und erläutert.
Fields of Study & Subjects
Building energy efficiency and sustainability
Cultural Heritage Management and Preservation
Masonry and Concrete Structural Analysis
Publication details
- Pages
- 281–312
- Publication date
- 20 January 2026
- Language
- DE