Irrungen und Wirrungen bei Approbation mit Drittstaatendiplom

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Authors: Christoph Gerst, Maj-Britt Sundqvist, Raees Ahmed
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Abstract

Zusammenfassung Bei der Anerkennung von Diplomen der Humanmedizin wird in Deutschland unterschieden, ob das Diplom aus Deutschland, einem EU- oder Vertragsstaat, oder aus einem Drittstaat stammt. Für drittstaatliche Ausbildungen werden die einschlägigen Vorschriften von den deutschen Approbationsbehörden so ausgelegt, dass höhere Mindestvoraussetzungen an die Ausübung des Arztberufs gestellt werden, als für Ausbildungen innerhalb der EU. Wenn die Anforderungen nicht erfüllt sind, wird bei drittstaatlichen Diplomen außerdem eine Kenntnisprüfung verlangt, die für die Überprüfung der Berufseignung kaum zielführend ist. Diese Art der Auslegung sowie die Kenntnisprüfung verstoßen gegen die europäische Richtlinie 2005/36/EG, gegen die Berufsfreiheit und gegen das Gleichbehandlungsgebot.

Fields of Study & Subjects

Occupational and Professional Licensing Regulation European Law and Migration Medical and Health Sciences Research

Publication details

Journal / source
Medizinrecht
Volume
44
Issue
3
Pages
210–219
Publication date
1 March 2026
Language
DE