Irrungen und Wirrungen bei Approbation mit Drittstaatendiplom
Abstract
Zusammenfassung Bei der Anerkennung von Diplomen der Humanmedizin wird in Deutschland unterschieden, ob das Diplom aus Deutschland, einem EU- oder Vertragsstaat, oder aus einem Drittstaat stammt. Für drittstaatliche Ausbildungen werden die einschlägigen Vorschriften von den deutschen Approbationsbehörden so ausgelegt, dass höhere Mindestvoraussetzungen an die Ausübung des Arztberufs gestellt werden, als für Ausbildungen innerhalb der EU. Wenn die Anforderungen nicht erfüllt sind, wird bei drittstaatlichen Diplomen außerdem eine Kenntnisprüfung verlangt, die für die Überprüfung der Berufseignung kaum zielführend ist. Diese Art der Auslegung sowie die Kenntnisprüfung verstoßen gegen die europäische Richtlinie 2005/36/EG, gegen die Berufsfreiheit und gegen das Gleichbehandlungsgebot.
Fields of Study & Subjects
Occupational and Professional Licensing Regulation
European Law and Migration
Medical and Health Sciences Research
Publication details
- Journal / source
- Medizinrecht
- Volume
- 44
- Issue
- 3
- Pages
- 210–219
- Publication date
- 1 March 2026
- Language
- DE