Gefährdung des Kindeswohls am Beispiel des Wiener Amts für Jugend und Familie
Abstract
Zusammenfassung Die EMRK und die UNO Kinderrechtskonvention garantieren das Recht des Kindes auf Familie. Aufgrund eigener kinder- und jugendpsychiatrischer Erfahrungen im Umgang des Jugendamts (AJF) mit „schwierigen“ Kindern und Familien versucht dieses – unter dem Titel Gefährdung des Kindeswohls – Kinder, bei denen weder Gewaltanwendung noch Vernachlässigung, sondern medizinische Gründe (wie z. B. Schulverweigerung von autistischen Kindern) vorliegen, ohne entsprechende Abklärung fremdunterzubringen. Dabei ist die Dreifachrolle des AJF (Verfahrensleitung, Beratung und Unterstützung der betroffenen Familien und Durchführung der Fremdunterbringungen) ein Konstrukt, das hoheitliche Rechte ohne entsprechende Kontrolle ermöglicht. Das Anliegen dieses Artikels ist, diese Aufgaben zu entflechten, um die Hauptfunktion der Beratung und Unterstützung zu stärken, die Abklärung von Erziehungsfähigkeit auf eine erweiterte und teambasierte Grundlage zu stellen und die oft traumatisierende Entscheidung zu einer Fremdunterbringung primär auf strafbare und vernachlässigende Kindesgefährdungen zu beschränken und den Kinder- und Jugendgerichten zuzuordnen sowie medizinische Probleme in Kooperation mit den medizinischen Versorgungseinrichtungen zu lösen. Dies würde die Hauptaufgabe des AJF, die Beratung und Unterstützung betroffener Familien verbessern und die Arbeit der AJF-Mitarbeiter:innen wesentlich effizienter gestalten.
Fields of Study & Subjects
Criminal Law and Policy
Medical and Health Sciences Research
Child Abuse and Trauma
Publication details
- Journal / source
- Pädiatrie & Pädologie
- Publisher
- Springer Science and Business Media LLC
- Volume
- 61
- Issue
- 2
- Pages
- 54–59
- Publication date
- 4 March 2026
- Language
- DE