Bewertung der nichtinvasiven CT-Koronarangiographie (CCTA) als neue Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen: Für welche Patienten ist sie zugelassen? Für welche nicht? Was ist zu beachten? – DGK-Stellungnahme
Abstract
Zusammenfassung Zum 1. Januar 2025 wurde in Deutschland die nichtinvasive Koronarangiographie mit dem CT (CCTA) als neue Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) für Patienten mit Verdacht auf eine chronische koronare Herzkrankheit (KHK: chronisches Koronarsyndrom [CCS]) in den Katalog der GKV-Leistungen (EBM) aufgenommen. Die Indikation zur CCTA als Ursache der von den Patienten geschilderten Beschwerden bei einer Vortestwahrscheinlichkeit (VTW) von 15–50 % lässt aber die Frage offen, anhand welcher der verschiedenen in Leitlinien empfohlenen Scores diese VTW berechnet werden soll und führte somit zu Verunsicherungen. Diese Unklarheit zu beseitigen ist umso wichtiger, als sowohl die Höhe der VTW als auch der zu ihrer Berechnung verwendete Score auf dem Überweisungsschein angegeben werden muss. Zur Berechnung der VTW werden in Deutschland unterschiedliche Scores empfohlen: Die NVL empfiehlt für den hausärztlichen Bereich den Marburger Herzscore und für den „spezialfachärztlichen“ Bereich aber den DISCHARGE-Score. Die ESC-Leitlinie empfiehlt den aktualisierten RF-CL-Score. Nach gründlicher Analyse der Vorteile und Limitationen dieser 3 Scores empfiehlt die DGK grundsätzlich für alle Arztgruppen den ESC RF-CL-Score, da nur dieser einerseits wichtige kardiovaskuläre Risikofaktoren und andererseits auch die Belastungsdyspnoe als mögliches Angina-pectoris-Äquivalent in der Berechnung der VTW berücksichtigt. Aus kardiologischer Sicht sehr problematisch ist die über die reine Bildbefundung hinausgehende obligate „begründete Therapieempfehlung“ . Die meisten radiologischen Praxen geben ihre diesbezüglichen Empfehlungen zu weiteren Maßnahmen anhand des CAD-RADS 2.0-Scores ab. Die Miteinbeziehung einer kardiologischen Expertise ist nicht zwingend vorgeschrieben – auch nicht bei „unklaren oder komplexen Befunden“. Nicht zugelassen für GKV-Patienten ist die CCTA bei asymptomatischen Patienten und bei symptomatischen Patienten mit einer VTW < 15 % bzw. > 50 % sowie bei bekannter KHK. Falls aus ärztlicher Sicht bei bekannter KHK eine CCTA indiziert ist, um evtl. eine überflüssige Herzkatheteruntersuchung zu vermeiden, kann diese selbstverständlich durchgeführt werden, ist aber den Patienten als Selbstzahlerleistung (IGeL) in Rechnung zu stellen, ebenso wie die alleinige Bestimmung des koronaren Kalkscores als wichtiger prognostischer Parameter und als Entscheidungshilfe für eine primärpräventive Medikation.
Fields of Study & Subjects
Cardiac Imaging and Diagnostics
Coronary Interventions and Diagnostics
Healthcare Systems and Public Health
Publication details
- Journal / source
- Die Kardiologie
- Volume
- 20
- Issue
- 2
- Pages
- 190–203
- Publication date
- 28 January 2026
- Language
- DE