Heilmittelwerberecht – Bonuspunkte bei der Hörgeräteversorgung?

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Authors: Kim-Victoria Seibert
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Abstract

Bei der Abgabe von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie medizinischen Leistungen ist eine damit verbundene Übergabe von Geschenken, Werbegaben oder anderen Zuwendungen rechtlich streng limitiert. Das gilt sowohl gegenüber Patient*innen als auch innerhalb der Fachkreise. Ausschlaggebend sind hierfür die Regelungen des Heilmittelwerbegesetzes (HWG), nach welchem solche „kleinen Aufmerksamkeiten“ nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zulässig sind (§ 7 HWG). Neben bestimmten Sonderfallgruppen sieht das Gesetz nur „geringwertige Kleinigkeiten“ als zulässige Zuwendungen an. Die Grenze der Geringwertigkeit darf also nicht überschritten werden. Aktuell hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) in diesem Zusammenhang mit der Frage beschäftigt, ob im Rahmen der Hörgeräteversorgung ein Hörakustiker/eine Hörgeräteakustikerin mit dem Anbieter/der Anbieterin eines Bonusprogramms kooperieren darf, bei dem die Kund*innen je nach Umsatz Punkte gutgeschrieben bekommen, um diese dann z. B. gegen Sachprämien oder in Gutscheine einzutauschen. Publication History Article published online: 05 February 2026 © 2026. Thieme. All rights reserved. Georg Thieme Verlag KG Oswald-Hesse-Straße 50, 70469 Stuttgart, Germany

Fields of Study & Subjects

Pharmaceutical industry and healthcare Healthcare Regulation Medical and Health Sciences Research

Publication details

Journal / source
Laryngo-Rhino-Otologie
Volume
105
Issue
02
Pages
111–112
Publication date
1 February 2026
Language
DE