Reponierung eines traumatisch prolabierten Bulbus
Abstract
All articles of this category (opens in new window) Besitzerkommunikation Bei einem traumatisch prolabierten Bulbus müssen folgende Punkte mit dem Besitzer besprochen werden: Bei zerstörter Bulbuswand und/oder inoperabel zerstörter Linse wird keine Reponierung durchgeführt. In diesen Fällen ist eine Enukleation indiziert. Falls eine klinische Einschätzung der Intaktheit des Bulbus nicht eindeutig ist, sollte eine Sonografie durchgeführt werden ([ Abb. 1 ] und [ Abb. 2 ]). Abb. 1 Sonografische Darstellung eines intakten Bulbus. Bei der Untersuchung auf Intaktheit muss besonders auf die posteriore Bulbuskontur hinsichtlich Rupturen geachtet werden.(Quelle: C. Hartung) Abb. 2 Sonografische Darstellung eines Hämophthalmus mit Ruptur der posterioren Bulbuswand (keine hintere Bulbuskontur nachvollziehbar). Quelle C. Hartung Abb. 3 Kühlung des Auges mit feuchten Kompressen während der Patientenvorbereitung. Gabe von präoperativer Analgesie und Antibiose.(Quelle: Dr. Andrea Steinmetz) Bei erhaltenswertem Bulbus ist eine zeitnahe Rückverlagerung in Allgemeinanästhesie nötig. Ein Strabismus divergens tritt häufig nach einer Reponierung auf. Eine spätere Enukleation kann erforderlich werden. Die Prognose für den Visus ist vorsichtig (besser bei positivem konsensuellem Pupillenlichtreflex). Abb. 4 Rasur der Augenumgebung bis zu einem Abstand von ca. 2 cm vom Lidrand in Allgemeinanästhesie.(Quelle: Dr. Andrea Steinmetz) Publication History Article published online: 16 February 2026 © 2026. Thieme. All rights reserved. Georg Thieme Verlag KG Oswald-Hesse-Straße 14, 70469 Stuttgart, Germany
Fields of Study & Subjects
Traumatic Ocular and Foreign Body Injuries
Ocular Disorders and Treatments
Veterinary Medicine and Surgery
Publication details
- Journal / source
- kleintier konkret
- Volume
- 29
- Issue
- 01
- Pages
- 35–37
- Publication date
- 1 February 2026
- Language
- DE