Merkwürdigkeiten der Insolvenzanfechtung

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Authors: Markus Gehrlein
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Abstract

Die in § § 129 bis 147 InsO geregelte Insolvenzanfechtung bildet eine praktisch wie auch rechtlich bedeutsame Materie.Die Insolvenzanfechtung setzt die Verwalter in den Stand, die regelmäßig notleidende Masse aufzufüllen.In der Rechtsanwendung erweist sich das Insolvenzanfechtungsrecht als komplex, weil esetwa bei der Frage, ob eine dingliche Sicherung eine Gläubigerbenachteiligung ausschließtmit dem materiellen Recht eng verwoben, andererseits aberweil etwa die Insolvenz»anfechtung« nicht auf eine Vernichtung von Rechtsgeschäften, sondern auf schuldrechtliche Ansprüche gerichtet istdurch eine eigene Begriffsbildung gekennzeichnet ist.Bei dieser Sachlage kann es nicht verwundern, dass die Auslegung des Insolvenzanfechtungsrechts immer wieder mit neuen Herausforderungen konfrontiert ist.Nachfolgend soll der Frage nachgegangen werden, ob die in der höchstrichterlichen Rechtsprechung für einzelne Anfechtungstatbestände entwickelte Auslegungskriterien überzeugen und mit allgemeinen insolvenzrechtlichen Wertungen harmonieren.II.Nachweis des Benachteiligungsvorsatzes und seiner Kenntnis bei der Vorsatzanfechtung ( § 133 InsO) Die Anforderungen an die Vorsatzanfechtung wurden in den vergangenen Jahren bekanntlich deutlich verschärft.Ernsthafte Anfechtungschancen bestehen im Blick auf die Schwierigkeiten des Nachweises der subjektiven Merkmale nur, wenn entweder von einer fehlenden Schuldendeckungsfähigkeit des Schuldners auszugehen ist oder er eine inkongruente Deckung bewirkt hat.

Fields of Study & Subjects

Corporate Insolvency and Governance Legal principles and applications Legal Cases and Commentary

Publication details

Journal / source
Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht
Volume
36
Issue
3
Pages
117–124
Publication date
11 February 2026
Language
EN