Merkwürdigkeiten der Insolvenzanfechtung
Abstract
Die in § § 129 bis 147 InsO geregelte Insolvenzanfechtung bildet eine praktisch wie auch rechtlich bedeutsame Materie.Die Insolvenzanfechtung setzt die Verwalter in den Stand, die regelmäßig notleidende Masse aufzufüllen.In der Rechtsanwendung erweist sich das Insolvenzanfechtungsrecht als komplex, weil esetwa bei der Frage, ob eine dingliche Sicherung eine Gläubigerbenachteiligung ausschließtmit dem materiellen Recht eng verwoben, andererseits aberweil etwa die Insolvenz»anfechtung« nicht auf eine Vernichtung von Rechtsgeschäften, sondern auf schuldrechtliche Ansprüche gerichtet istdurch eine eigene Begriffsbildung gekennzeichnet ist.Bei dieser Sachlage kann es nicht verwundern, dass die Auslegung des Insolvenzanfechtungsrechts immer wieder mit neuen Herausforderungen konfrontiert ist.Nachfolgend soll der Frage nachgegangen werden, ob die in der höchstrichterlichen Rechtsprechung für einzelne Anfechtungstatbestände entwickelte Auslegungskriterien überzeugen und mit allgemeinen insolvenzrechtlichen Wertungen harmonieren.II.Nachweis des Benachteiligungsvorsatzes und seiner Kenntnis bei der Vorsatzanfechtung ( § 133 InsO) Die Anforderungen an die Vorsatzanfechtung wurden in den vergangenen Jahren bekanntlich deutlich verschärft.Ernsthafte Anfechtungschancen bestehen im Blick auf die Schwierigkeiten des Nachweises der subjektiven Merkmale nur, wenn entweder von einer fehlenden Schuldendeckungsfähigkeit des Schuldners auszugehen ist oder er eine inkongruente Deckung bewirkt hat.
Fields of Study & Subjects
Corporate Insolvency and Governance
Legal principles and applications
Legal Cases and Commentary
Publication details
- Journal / source
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht
- Volume
- 36
- Issue
- 3
- Pages
- 117–124
- Publication date
- 11 February 2026
- Language
- EN