Wettbewerb als Norm der Wettbewerbspolitik
Abstract
Der Wirtschaftspolitische Ausschus des Deutschen Bundestages erklarte bei Erlas des Kartellgesetzes, er konne und wolle den Wettbewerbsbegriff nicht definieren, das sei eine Angelegen heit der zustandigen Fachdisziplin1. Diese Aufforderung des Wirtschaftspolitischen Ausschusses ist Anlas fur die nachfolgen den Uberlegungen. In der theoretischen Wettbewerbspolitik fand und findet sich das Bemuhen, positiv zu definieren, welche Eigenschaften Wett bewerb als Norm der Wettbewerbspolitik hat. Man konstruierte ihn als perfect, pure, workable oder effective competition, als vollstandigen, vollkommenen oder optimalen Wettbewerb. An derseits jedoch normiert man in der praktischenWettbewerbspoli tik den Wettbewerb nur indirekt oder negativ. Man spricht von Antikartellpolitik, Antitrustoder Antimonopolpolitik; die Ge setze richten sich gegen restrictive trade practices, gegen mono polizing und gegen practices to lessen competition, gegen Wett bewerbsbeschrankungen, gegen Diskriminierungen und anderes mehr. Es wird also vermieden, jenen Wettbewerb zu beschreiben,
Fields of Study & Subjects
European Monetary and Fiscal Policies
Law and Political Science
Publication details
- Journal / source
- ORDO
- Publisher
- Walter de Gruyter GmbH
- Volume
- 75
- Issue
- 1
- Pages
- 359–373
- Publication date
- 24 July 2026
- Language
- EN