Abfindung, Börsenkurs und unaffected market price – was deutsche Gerichte in Delaware lernen können

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Authors: Lars Klöhn
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Abstract

71 Zusammenfassung Am 9. Juli 2020 entschied der Delaware Supreme Court, dass die Aktionäre einer in Delaware inkorporierten Gesellschaft ausschließlich auf der Grundlage des „unbeeinflussten Börsenkurses“ ( unaffected market price ) abgefunden werden können. Er zeichnete damit eine Linie vor, welcher der II. Senat des BGH knapp zweieinhalb Jahre später in TLG/WCM und Vodafone/Kabel Deutschland folgte. Obwohl viel über die beiden BGH-Entscheidungen geschrieben wurde, hat bisher niemand auf die rechtsvergleichende Vorlage aus Delaware hingewiesen. Dieser Beitrag möchte diese Lücke schließen, denn der Vergleich mit der Judikatur Delawares kann die Diskussion in Deutschland erheblich bereichern. Er skizziert die Grundlagen der appraisal remedy in Delaware, zeichnet die Entwicklung des Fallrechts von der anfänglichen Skepsis bis zur Akzeptanz des Börsenkurses als Maßstab des fairen Aktienwerts nach, stellt die Details der Börsenkurs-Rechtsprechung jenseits des Atlantiks dar und analysiert, welche Elemente der BGH übernehmen sollte.

Fields of Study & Subjects

Corporate Finance and Governance Corporate Governance and Law Legal Cases and Commentary

Publication details

Journal / source
Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
Volume
55
Issue
1
Pages
71–122
Publication date
1 February 2026
Language
EN