Mitschuldnerhaftung bei der Spaltung zwischen Bürgerlichem, Gesellschafts- und Insolvenzrecht

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Authors: Aurélie Stern
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Abstract

146 Zusammenfassung Mit dem UmRUG hat der Bundesgesetzgeber die Mitschuldnerhaftung der an einer Spaltung beteiligten Rechtsträger beschränkt. In überschießender Umsetzung der Mobilitäts-RL haften die Rechtsträger, denen eine Verbindlichkeit in der Spaltung nicht zugewiesen wurde, nur noch bis zum Betrag des ihnen 147 aus der Spaltung zugeflossenen Nettoaktivvermögens (§ 133 Abs. 3 Satz 2 UmwG). Aber ungeregelt ist dabei die Mangelsituation geblieben: geht der Hauptschuldner insolvent und reichen die Haftungsbeträge der Mitschuldner nicht für alle Gläubiger aus, bleibt offen, welche Gläubiger befriedigt werden sollen. Der Beitrag schlägt vor, die Zugriffsrechte der Gläubiger eines insolventen Hauptschuldners auf dessen Mitschuldner zu sperren und diese dem Insolvenzverwalter des Hauptschuldners zu übertragen. Hingegen behalten die Gläubiger eines solventen Hauptschuldners ihre Zugriffsrechte.

Fields of Study & Subjects

Corporate Insolvency and Governance EU Law and Policy Analysis Legal Cases and Commentary

Publication details

Journal / source
Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
Volume
55
Issue
1
Pages
146–196
Publication date
1 February 2026
Language
EN