Angabe eines zu niedrigen effektiven Jahreszinses beim Immobiliardarlehensvertrag
Abstract
In der obergerichtlichen Rechtsprechung war bisher streitig, obdie Angabe eines zu niedrigen effektiven Jahreszinses dem Laufder Widerrufsfrist entgegensteht. Der BGH hat diese Frage nunmehrfür Immobiliardarlehensverträge, die vor dem 21. März2016 geschlossen worden sind, bejaht. Andreas Piekenbrocklegt dar, dass diese Aussage teleologisch nicht fundiert ist, aberim Ausgangsfall der seinerzeit geltenden Rechtslage entspricht.Bei den heutigen Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgenstellt die Verminderung des Sollzinssatzes (§ 494 Abs. 3 BGB)dagegen eine abschließende Sonderregelung dar. Durch dieVerbraucherkreditrichtlinie 2023 wird die Problematik entschärft,weil die Widerrufsfrist künftig auch für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgeauf ein Jahr und zwei Wochen beschränktwird.
Fields of Study & Subjects
European and International Contract Law
Legal principles and applications
Legal Cases and Commentary
Publication details
- Journal / source
- JuristenZeitung
- Volume
- 81
- Issue
- 3
- Pages
- 97–100
- Publication date
- 1 January 2026
- Language
- DE