Verordnung wornach sich auf unsern Universitäten zu Marburg und Rinteln sowohl die sämtliche Professores als Studirende besonders die Stipendiaten in Haltung derer Collegiorum in allen Facultäten künftighin zu richten haben

Read full text
Authors: Friedrich II., Hessen-Kassel, Landgraf
Cited by: 0

Abstract

Elektronische Reproduktion von: Verordnung Unser Von Gottes Gnaden Friedrich, Landgraf zu Hessen/ Fürst zu Herßfeld/ Graf zu Catzenelnbogen/ Dietz/ Ziegenhain/ Nidda/ Schaumburg und Hanau &c. &c. Ritter des Königlich-Großbrittannischen Ordens vom blauen Hosenbande. wornach sich auf Unsern Universitäten zu Marburg und Rinteln sowohl die sämtliche Professores als Studirende besonders die Stipendiaten in Haltung derer Collegiorum in allen Facultäten künftighin zu richten haben. - Cassel : Jm Verlag des Waysenhauses, 1766. - 16 Seiten. - Standort: Universität Marburg, Universitätsbibliothek. - Signatur: Ms. 385. - Bemerkungen: Werktitel: Verordnung wornach sich auf unsern Universitäten zu Marburg und Rinteln sowohl die sämtliche Professores als Studirende besonders die Stipendiaten in Haltung derer Collegiorum in allen Facultäten künftighin zu richten haben. - Anmerkung: Die Rückseite des Titelblatts ist unbedruckt. - Umlaute in der Vorlage mit übergestelltem „e“. - I und J erscheinen in der Informationsquelle teilweise als identische Type. - (Hassiaca) Digitalisiert 2026

Fields of Study & Subjects

Historical Education Studies Worldwide Higher Education Governance and Development Historical Legal Studies and Society

Publication details

Journal / source
data_UMR
Publication date
10 February 2026
Language
DE