Von Gottes Gnaden Wir Wilhelm der Neunte, Landgraf zu Hessen, ... . I. Alle zur Verschwendung und zum Pracht diendende Sachen, [...] sollen den Studenten durchaus nicht mehr creditirt, und diejenigen, welche gegen dieses Verbot angehen, mit ihren Forderungen bey der Universität nicht gehört, sondern sogleich à limine judicii abgewiesen werden [...]

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Authors: Wilhelm I., Hessen-Kassel, Landgraf
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Abstract

Elektronische Reproduktion von: Von Gottes Gnaden Wir Wilhelm der Neunte, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Hersfeld, Graf zu Catzenelnbogen, Dietz, Ziegenhayn, Nidda, Schaumburg und Hanau [et]c. [et]c. Fügen hierdurch zu wissen: [...] §. I. Alle zur Verschwendung und zum Pracht diendende Sachen, [...] sollen den Studenten durchaus nicht mehr creditirt, und diejenigen, welche gegen dieses Verbot angehen, mit ihren Forderungen bey der Universität nicht gehört, sondern sogleich à limine judicii abgewiesen werden [...] / Urkundlich Unsrer eigenhändigen Unterschrift und beygedruckten Fürstlichen Secret-Insiegels. Weissenstein den 12ten September 1789. Wilhelm L. L.S. - [Erscheinungsort nicht ermittelbar] : [Verlag nicht ermittelbar], [1789]. - 3 ungezählte Seiten. - Standort: Universität Marburg, Universitätsbibliothek. - Signatur: Ms. 385. - Bemerkungen: Verordnung über Kredite für Studenten. - Erscheinungsjahr nach der Datierung am Textende. - Erscheinungsort vermutlich Kassel. - Umlaute in der Vorlage mit übergestelltem „e“. - (Hassiaca) Digitalisiert 2026

Fields of Study & Subjects

Historical Education Studies Worldwide Historical Legal Studies and Society Historical Economic and Legal Thought

Publication details

Journal / source
data_UMR
Publication date
10 February 2026
Language
DE