Linguistic Intergroup Bias in der familienrechtspsychologischen Begutachtung

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Authors: Valerie Isabel Elss
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Abstract

Bereits seit einigen Jahren wird diskutiert, ob durch Stereotype im Rahmen der familienrechtspsychologischen Begutachtung systematische Tendenzen in Bezug auf die Bevorzugung von Kindesmüttern bzw. die Benachteiligung von Kindesvätern begünstigt werden können. Während zu dieser Fragestellung bereits einige Forschungsbefunde vorliegen, wird die systematische Untersuchung der Bedeutung der verwendeten Sprache (z.B. hinsichtlich der Dimension der Abstraktheit vs. Konkretheit der gewählten Formulierungen) in diesem Zusammenhang überwiegend vernachlässigt. Semin und Fielder (1988) verweisen darauf, dass durch die gewählte Abstraktheit im Sprachgebrauch Stereotype des Sprechers zum Ausdruck gebracht werden können. Insbesondere im Kontext der familienrechtspsychologischen Begutachtung ist davon auszugehen, dass Stereotype überwiegend nicht explizit zum Ausdruck gebracht werden, da die entsprechende Gutachtenerstellung durch in der Regel psychologisch geschulte wie auch für Stereotype sensibilisierte Sachverständige erfolgt. Insofern könnte die Betrachtung des Sprachgebrauchs eine Möglichkeit darstellen, um in dieser Zielgruppe ggf. vorliegende Stereotype zu untersuchen. Die vorliegende Forschungsarbeit nimmt Bezug zum Linguistic Category Model (LCM) von Semin und Fiedler (1988, 1991) und befasst sich mit dem Thema „Benachteiligung von Kindesvätern im Rahmen der familienrechtspsychologischen Begutachtung? - Untersuchungen zum Linguistic Intergroup Bias (LIB), Linguistic Expectancy Bias (LEB) und Intergroup Attribution Bias (IAB) in Bezug auf die Dimension Gender“. Mittels einer Dokumentenanalyse von insgesamt 169 familienrechtspsychologischer Gutachten aus den Jahren 1989 bis 2017 wurde analysiert, ob sich im Kontext der Darstellung und der Gewichtung von Untersuchungsergebnissen aus Exploration, Verhaltensbeobachtungen und psychologischen Tests systematische sprachliche Verzerrungen zugunsten von Kindesmüttern bzw. zum Nachteil von Kindesvätern wiederfinden lassen. Die Ergebnisse der Teilstudie 1 zeigten, dass generell der relative Anteil der abstrakten Kategorien des LCMs (state verbs: 10.5 % und adjectives: 10.2 %) sehr gering ausfiel, so dass dem Vorliegen eines LIBs und eines LEBs in weiten Teilen der Erhebungsmethoden nicht weiter nachgegangen werden konnte. Bezüglich des Vorliegens eines IABs konnten mehrere Hinweise innerhalb der unterschiedlichen Erhebungsmethoden gefunden werden. Der IAB wird als Tendenz, positive Verhaltensweisen der Eigengruppe wie auch negative Verhaltensweisen der Fremdgruppe auf dispositionale Ursachen und negative Verhaltensweisen der Eigengruppe wie auch positive Verhaltensweisen der Fremdgruppe auf externale Ursachen zurückzuführen, definiert (Guerin,1999, S.583). So war bspw. im Rahmen der Exploration eine entsprechende Tendenz erkennbar. Weibliche Gutachterinnen zogen bei der Beschreibung positiv valenter Verhaltensweisen von Kindesmüttern vermehrt interpretative action verbs (IAVs) heran, die eine internale Attribution nahelegen (vgl. Semin & Fiedler, 1988), sodass die Kindesmutter als verantwortlich für ihre Handlung erlebt wird. Handelte es sich um eine negativ valente Verhaltensweise eines Kindesvaters, so war auch hier ein erhöhter Anteil an IAVs festzustellen, so dass sich innerhalb der Exploration eine Tendenz zur Bevorzugung von Kindesmüttern bzw. zur Benachteiligung von Kindesvätern durch weibliche Gutachterinnen auf Ebene der Sprache zeigte. Auch im Rahmen der Verhaltensbeobachtung wurde erneut im Falle der weiblichen Gutachterin bei der Beschreibung von Kindesmüttern eine Tendenz zur Eigengruppenfavorisierung in Form eines IABs gefunden. Bei männlichen Gutachtern konnte im Fall der Begutachtung eines Kindesvaters sowohl bei positiv als auch negativ valenten Verhaltensweisen ein Hinweis auf einen IAB gefunden werden. Begutachtet ein männlicher Gutachter hingegen das negativ valente Verhalten von Kindesmüttern, so sprachen die Ergebnisse eher gegen das Vorliegen eines IABs. Die gesonderte Betrachtung der Bedingung, in der beide Elternteile gemeinsam mit dem Kind beobachtet wurden, zeigte nur in der Bedingung, in der eine weibliche Gutachterin, dass negativ valente Verhalten eines Kindesvaters beschrieb, einen signifikant erhöhten Anteil an IAVs. Der Teil der psychologischen Tests hingegen erscheint ein Bereich zu sein, der nur wenig anfällig für sprachliche Verzerrungen basierend auf dem IAB zu sein erscheint. Allerdings wurde in dieser Erhebungsmethode das LCM ausschließlich explorativ herangezogen, da es sich nicht um genuin interpersonale Verhaltensweisen handelt (vgl. Anwendungsvoraussetzung des LCMs nach Semin und Fiedler, 1988), die beschrieben werden. Erwartungskonform zeigte sich im Gutachtenteil des Befundes eine höhere Abstraktheit der gefundenen LCM-Kategorien. Vor allem in der Bedingung einer weiblichen Gutachterin ließen sich Hinweise auf einen IAB finden. Wird die Bedingung eines männlichen Gutachters betrachtet, so zeigt sich ebenso eine Eigengruppenbevorzugung in Form eines Hinweises auf einen LIB und IAB. Die Teilstudie 2 griff diese Befunde auf, indem diese untersuchte, inwiefern ein signifikanter Zusammenhang zwischen der in der Teilstudie 1 ermittelten sprachlichen Verzerrungen bzgl. des Einsatzes der IAVs und der abgeleiteten gutachterlichen Entscheidungsempfehlung durch die begutachtende Person in der Stichprobe vorlag. Die entsprechenden Befunde der Teilstudie 2 deuten darauf hin, dass die gesteigerte Anwendung von IAVs bei der Beschreibung negativer Verhaltensweisen (relativiert am Seitenumfang) einen signifikanten Zusammenhang mit der vorgenommenen gutachterlichen Stellungnahme zugunsten der Kindesmutter vs. des Kindesvaters aufweist. Stieg der Anteil der IAVs bei der Beschreibung negativ valenter Verhaltensweisen von Kindesmüttern, so stieg ebenso signifikant die Anzahl an vorgenommenen Entscheidungsempfehlungen zugunsten von Kindesvätern an. In der Bedingung der Beschreibung negativ valenter Verhaltensweisen von Kindesvätern konnte entsprechend ein ebenso signifikanter Zusammenhang gefunden werden (zugunsten von Entscheidungsempfehlungen für Kindesmütter). Im Falle der Beschreibung positiv valenter Verhaltensweisen mittels IAVs konnte kein signifikanter Zusammenhang ermittelt werden. Um die Ergebnisse der Teilstudie 2 mit dem IAB in Verbindung bringen zu können, wurde in der Teilstudie 3 das Geschlecht der begutachtenden Person einbezogen, so dass eine getrennte Betrachtung des dargestellten Zusammenhangs nach dem Geschlecht (weiblich vs. männlich) erfolgen konnte. Hypothesenkonform konnte bei weiblichen Gutachterinnen bzgl. der Anzahl der verwendeten IAVs bei negativ valenten Verhaltensweisen von Kindesvätern (jeweils relativiert am Seitenumfang der einzelnen Gutachten) und der vorgenommenen Entscheidungsempfehlung zugunsten von Kindesmüttern ein signifikanter Zusammenhang gefunden werden. Bei der Beschreibung des negativ valenten Verhaltens von Kindesmüttern mittels IAVs lag hingegen bei weiblichen Gutachterinnen kein signifikanter Zusammenhang vor. Handelte es sich hingegen um männliche Gutachter so wurde nur in der Bedingung negativ valenter Verhaltensweisen von Kindesmüttern ein entsprechend signifikanter Zusammenhang zwischen der Heranziehung von IAVs (relativiert am Seitenumfang der Gutachten) und der Entscheidungsempfehlungen zugunsten von Kindesvätern gefunden. Die Befunde stützen die Annahmen bezüglich des Vorliegens eines IABs in der vorliegenden Gutachtenstichprobe im Sinne einer Eigengruppenfavorisierung bzw. einer Fremdgruppenbenachteiligung sowohl durch weibliche als auch durch männliche Gutachter bei der Beschreibung negativ valenten Verhaltensweisen. Ebenso wurde in der Teilstudie 3 geprüft, ob ein signifikanter Zusammenhang zwischen der gemessenen sprachlichen Verzerrung (auf Gutachtenebene) im Falle der Beschreibung negativ valenter Verhaltensweisen durch IAVs und der vorgenommenen Empfehlung unter Beachtung der Zusatzqualifikation in Form des Zertifikats „Fachpsychologe/Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/DGPS“ der begutachtenden Person vorlag. Interessanterweise zeigte sich in der Bedingung einer begutachtenden Person mit Zertifikat „Fachpsychologe/Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/ DGPS“ bzgl. der Anzahl der verwendeten IAVs bei negativ valenten Verhaltensweisen von Kindesvätern (relativiert an der Seitenanzahl) und der vorgenommenen Entscheidungsempfehlung zugunsten von Kindesmüttern ein signifikanter Zusammenhang in einem starken Ausmaß, der sogar den entsprechenden Zusammenhang in der Substichprobe der Personen ohne entsprechendes Zertifikat übertraf. Es sollte jedoch beachtet werden, dass der Stichprobenumfang von 25 Sachverständigen mit Zertifikat sehr gering ausfiel sowie dass ebenso einzelne Sachverständige in dieser Substichprobe mehrere Gutachten erstellt haben. Insofern kann das Vorliegen individueller Tendenzen nicht ausgeschlossen werden. Die Schlussfolgerungen aus den drei Teilstudien werden in Bezug auf Implikationen für die weitere Forschung und Praxis diskutiert.

Fields of Study & Subjects

Social and Intergroup Psychology Gender Studies in Language Categorization perception and language

Publication details

Publication date
1 January 2026
Language
DE
Document type
Thesis