Viel mehr als Rechtsprechung : „Gericht” als komplexes gesellschaftliches Gebilde

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Authors: Heiner Lück
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Abstract

ALS RECHTSPRECHUNG: "GERICHT" ALS KOMPLEXES GESELLSCHAFTLICHES GEBILDE* VorbemerkungWas heute ein Gericht ist, lässt sich ziemlich eindeutig den Regelungen des 1879 in Kraft getretenen Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in seiner aktuell geltenden Fassung entnehmen.Danach ist es eine Institution der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Gerichtsbarkeit in Zivil-und Strafsachen): "Die richterliche Gewalt wird durch unabhängige Gerichte […] ausgeübt" ( § 1 GVG).Der Begriff "Gerichtsbarkeit" wird in einem synonymen Sinn für "richterliche Gewalt" gebraucht: "Die ordentliche Gerichtsbarkeit wird […] ausgeübt" ( § 12 GVG).Für die konkrete Gruppe von Richtern, welche nach dem vorgegebenen Verfahren Entscheidungen trifft, wird vom GVG die Bezeichnung "Spruchkörper" verwendet (z.B. § 21 f.GVG).Daneben gibt es weitere Gerichte für spezielle Rechtsgebiete (Verwaltungsgerichte, Finanzgerichte, Arbeitsgerichte, Verfassungsgerichte u. a.).Entsprechende Rechtsgrundlagen regeln ihre Zuständigkeiten, ihre Zusammensetzung, das bei ihnen anzuwendende Verfahren u.Ä. Das Gericht ist nach dem GVG heute ausschließlich eine Institution der Rechtsprechung.Andere Kompetenzen hat das Gericht nicht.So definiert ein bekanntes "Rechtswörterbuch" zum geltenden deutschen Recht den Begriff "Gericht" folgerichtig und zutreffend: "Gericht ist ein Organ, dem Rechtsprechung obliegt, d. h.das die Entscheidung darüber trifft, was bei bestimmten konkreten Sachverhalten rechtens ist." 1 Im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit bestand eine solche Übersichtlichkeit nicht.Ein Blick in das "Deutsche Rechtswörterbuch", welches ein "Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache" ist, 2 macht schon äußerlich deutlich, wie vielfältig der Begriff "Gericht" in den vergangenen Jahrhunderten vor dem Inkrafttreten des GVG inhaltlich ausgefüllt war. 3 Wer sich einmal intensiver mit Gericht und Gerichtsverfassung in unterschiedlichen Epochen und verschiedenen Kontexten befasst hat, weiß, dass sich * Die Vortragsform wurde für diesen Beitrag weitgehend beibehalten.

Fields of Study & Subjects

Judicial and Constitutional Studies Legal processes and jurisprudence Legal Systems and Judicial Processes

Publication details

Pages
11–29
Publication date
11 February 2026
Language
DE