Die Zwangssterilisationen an der Universitätsfrauenklinik Würzburg während der NS-Zeit im Kontext der Topografie institutionalisierter Eugenik in Unterfranken
Abstract
Das Ziel dieser Arbeit war es die Frage zu beantworten, inwieweit die Universitätsfrauenklinik Würzburg innerhalb der Topografie institutionalisierter NS-Eugenik den zentralen Knotenpunkt bei der Umsetzung des „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ in Unterfranken darstellte. Mit insgesamt 993 aktenkundigen Zwangssterilisationen, welche von 1934 bis einschließlich 1945 an der Würzburger Universitätsfrauenklinik auf Grundlage des „GzVeN“ durchgeführt wurden, liegt die Frauenklinik Würzburg innerhalb eines zum Vergleich herangezogenen, repräsentativen Kollektivs großer Universitätskliniken Deutschlands an dritter Stelle. Bei der Analyse der in Würzburg verantworteten Sterilisationstätigkeit sticht besonders der hohe Anteil der zur Anwendung gekommenen radiologischen Sterilisationsmethode hervor, welcher mit 12% deutlich über der diesbezüglich in der Forschungsliteratur beschriebenen durchschnittlichen Größenordnung von lediglich 2% liegt. Diese signifikante Diskrepanz ist maßgeblich auf die Überzeugung und das Bestreben des Klinikleiters Carl J. Gauß zurückzuführen. Hierbei konnte zusammenfassend dargelegt werden, dass Gauß über seine Tätigkeit als klinischer Leiter der Universitätsfrauenklinik Würzburg hinaus klar Stellung als Befürworter der eugenisch begründeten Zwangssterilisationen bezog und durch sein Handeln und seine Forschungsarbeit der nationalsozialistischen Sterilisations- und Bevölkerungspolitik direkt und aktiv Vorschub geleistet hat. Von den acht initial durch das „GzVeN“ als Indikation zur Zwangssterilisation zugrunde gelegten Krankheitsbildern können fünf dem neurologisch-psychiatrischen Spektrum zugeschrieben werden. Allein auf die drei quantitativ relevantesten Sterilisationsindikationen des „angeborenen Schwachsinns“, der „Schizophrenie“ sowie der „erblichen Fallsucht“ entfällt ein Anteil von 90,1% des Gesamtaufkommens der in Würzburg durchgeführten Zwangssterilisationen. Betrachtet man alle fünf Indikationen jenes Spektrums, so ergibt sich hierbei sogar ein Gesamtanteil von 97,1% aller gesetzlichen Unfruchtbarmachungen. Insgesamt waren 44,2% der in Würzburg zwangssterilisierten Frauen im Vorausgang ihrer Unfruchtbarmachung in der Universitätsnervenklinik Würzburg oder in einer der beiden großen regionalen Heil- und Pflegeanstalten in Lohr oder Werneck untergebracht. Zusammengefasst konnten belastbare Erkenntnisse für die Schlussfolgerung, dass die drei betrachteten psychiatrischen Einrichtungen entscheidend bei der Vorauswahl und der Selektion der Patientinnen für die späteren eugenischen Zwangssterilisationen beteiligt waren, gewonnen werden. Sowohl für die Bezirksärzte der unterfränkischen Gesundheitsämter als auch für die Beisitzer der hiesigen Erbgesundheitsgerichte konnte eine signifikante Kumulation von Ämtern und Kompetenzen nachgewiesen werden. Desweiteren zeigten sich sowohl für die regionalen Gesundheitsämter als auch für die Erbgesundheitsgerichte eindeutige regionale Schwerpunkte im Hinblick auf die Beteiligung am erfolgreichen Ablauf der Zwangssterilisationen. Dabei war die umfangreichste Antragstätigkeit sowie die meisten aktenkundig gewordenen Sterilisationsprozesse an den Gesundheitsämtern bzw. Erbgesundheitsgerichten in Würzburg, Schweinfurt und Aschaffenburg zu verzeichnen. Diese dort lokalisierten Ämter und Gerichte waren diejenigen Institutionen, welche für die Universitätsnervenklinik Würzburg sowie die Heil- und Pflegeanstalten aus Lohr und Werneck im Rahmen der Verfahrensfolge zuständig waren und folglich deren Selektions- und Erfassungstätigkeit amtsärztlich begleiteten und im Anschluss juristisch legitimierten. Dies unterstreicht noch einmal eine der zentralen Schlussfolgerungen dieser Arbeit, dass die Universitätsnervenklinik sowie die beiden psychiatrischen Heilanstalten und somit folglich auf die für sie zuständigen gesundheitsamtlichen und judikativen Strukturen unabdingbar für die erfolgreiche Umsetzung der Zwangssterilisationen in Würzburg und Unterfranken waren. In Zusammenschau lässt sich ein klares Bild der institutionalisierten NS-Eugenik in Unterfranken zeichnen. Dieses rekonstruierte Zusammenspiel sich gegenseitig zuarbeitender und bedingender Institutionen und Ämtern war unabdingbar für die Umsetzung und das quantitative Ausmaß der betrachteten Zwangssterilisationen. Durch die Nutzung der bestehenden Strukturen psychiatrischer Einrichtung, namentlich durch die Universitätsnervenklinik Würzburg sowie die beiden Heil- Und Pflegeanstalten in Lohr und Werneck, konnte bereits kurz nach Inkrafttreten der Sterilisationsgesetzgebung in großem Stil mit der Identifizierung und Selektion vermeintlich erbkranker Menschen begonnen werden. Die umstrukturierten staatlichen Gesundheitsämter sowie die im Sinne des Gesetzes neu geschaffenen Erbgesundheitsgerichte wurden mit ideologisch überzeugten Medizinern besetzt und lieferten das entscheidende juristische und verwaltungsamtliche Rückgrat des unterfränkischen Sterilisationsapparates. Gebündelt wurden all jene juristischen, amtlichen und ideologischen Bestrebungen letztendlich in der Würzburger Universitätsfrauenklinik als final ausführende Instanz. Diese war in den 12 Jahren der Sterilisationspraxis, nicht zuletzt durch das vorsätzliche und aktive Mitwirken ihres Klinikleiters Carl J. Gauß, der beständige und zentrale Knotenpunkt der eugenischen Sterilisations- und Bevölkerungspolitik auf Grundlage des „GzVeN“ in Unterfranken.
Fields of Study & Subjects
Medical History and Research
European history and politics
Historical Studies on Reproduction
Gender
Health
and Societal Changes
Publication details
- Publication date
- 1 January 2026
- Language
- DE
- Document type
- Thesis