DIE STRAFBARKEIT DES ‘SCHWARZFAHRENS’

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Abstract

Dieser in § 265a des Strafgesetzbuches geregelte Tatbestand sollte strafrechtliche Lücken ausfüllen, die infolge der zunehmenden Automatisierung des Alltags ensttanden sind und die mit dem Straftatbestand des Betruges, § 263 StGB, nicht mehr ausreichend abgedeckt werden konnten. Bei dieser Art von Straftat, “erschleiche” er sich die Beförderung, ein heimliches Vorgehen des Täters, eine besondere List, eine Täuschung oder eine Umgehung von Sicherheits-oder Kontrollmechanismen sei für die Erfüllung des Tatbestandes nicht erfolderlich. “Erschleichen” erfordere lediglich die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges (hier: die unentgeltliche Inanspruchnahme eines Verkehrsmittels) auf unrechtmäßigem, unlauterem oder unmorlischem Weg. In dieser Studie wird Bewerung vorgenommen, indem die Erläuterungen zur Art der Straftat sowie die Ansicht der Rechtsprechung und die gegen die Rechtsprechung vorgebrachten Argumente einbezogen werden.

Fields of Study & Subjects

Criminal Law and Policy Legal Studies and Policies Cybercrime and Law Enforcement Studies

Publication details

Journal / source
Hacettepe hukuk fakültesi dergisi
Volume
16
Issue
1
Pages
811–819
Publication date
5 February 2026