Neubau; Zubau; Ermittlung der Bestandsflächen
Abstract
Da der Zeitpunkt für die Feststellung der Bestandsflächen nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt wird, ist vom rechtmäßigen Bestand im Zeitpunkt der Entscheidung über das Bauansuchen auszugehen. Das bedeutet, dass die vom konkreten Bauvorhaben umfassten baulichen Maßnahmen (hier: Abbruchmaßnahmen) bei der Ermittlung der bisherigen Geschoßflächen nicht zu berücksichtigen sind.
Fields of Study & Subjects
Local Governance and Planning
Property Rights and Legal Doctrine
3D Modeling in Geospatial Applications
Publication details
- Journal / source
- Baurechtliche Blätter
- Volume
- 29
- Issue
- 1
- Pages
- 29–29
- Publication date
- 1 January 2026
- Language
- DE