Neubau; Zubau; Ermittlung der Bestandsflächen

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Abstract

Da der Zeitpunkt für die Feststellung der Bestandsflächen nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt wird, ist vom rechtmäßigen Bestand im Zeitpunkt der Entscheidung über das Bauansuchen auszugehen. Das bedeutet, dass die vom konkreten Bauvorhaben umfassten baulichen Maßnahmen (hier: Abbruchmaßnahmen) bei der Ermittlung der bisherigen Geschoßflächen nicht zu berücksichtigen sind.

Fields of Study & Subjects

Local Governance and Planning Property Rights and Legal Doctrine 3D Modeling in Geospatial Applications

Publication details

Journal / source
Baurechtliche Blätter
Volume
29
Issue
1
Pages
29–29
Publication date
1 January 2026
Language
DE