Ausbau der Dachbodeneinheiten; Wohnungseigentumsvertrag; Vorabzustimmung
Abstract
Nicht eigenmächtig handelt, wer die Zustimmung der Wohnungseigentümer zu seinem Änderungsvorhaben eingeholt hat. Diese Zustimmung kann bereits vorweg, also für die Durchführung zu einem späteren Zeitpunkt, erteilt werden; das kann insbesondere im Wohnungseigentumsvertrag geschehen. „Ausbau“ wird nach dem allgemeinen Sprachgebrauch vor allem im Kontext mit Baumaßnahmen in Dachböden auch als Erweiterung und Vergrößerung des Vorhandenen verstanden.
Fields of Study & Subjects
Local Governance and Planning
Housing Market and Economics
Property Rights and Legal Doctrine
Publication details
- Journal / source
- Baurechtliche Blätter
- Volume
- 29
- Issue
- 1
- Pages
- 37–38
- Publication date
- 1 January 2026
- Language
- DE