Ausbau der Dachbodeneinheiten; Wohnungseigentumsvertrag; Vorabzustimmung

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Abstract

Nicht eigenmächtig handelt, wer die Zustimmung der Wohnungseigentümer zu seinem Änderungsvorhaben eingeholt hat. Diese Zustimmung kann bereits vorweg, also für die Durchführung zu einem späteren Zeitpunkt, erteilt werden; das kann insbesondere im Wohnungseigentumsvertrag geschehen. „Ausbau“ wird nach dem allgemeinen Sprachgebrauch vor allem im Kontext mit Baumaßnahmen in Dachböden auch als Erweiterung und Vergrößerung des Vorhandenen verstanden.

Fields of Study & Subjects

Local Governance and Planning Housing Market and Economics Property Rights and Legal Doctrine

Publication details

Journal / source
Baurechtliche Blätter
Volume
29
Issue
1
Pages
37–38
Publication date
1 January 2026
Language
DE