Anspruch des Maklers gegen den Vorkaufsberechtigten

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Abstract

Die Vertragsbestimmung, wonach der Vorkaufsberechtigte (Zweitkäufer), der sein Vorkaufsrecht anlässlich eines vom Makler vermittelten Kaufvertragsabschlusses mit dem Erstkäufer ausübt, zur Zahlung der Maklerprovision auf das Treuhandkonto verpflichtet ist, ist ein echter Vertrag zugunsten Dritter. Der Makler hat daher Anspruch auf die Maklerprovision gegen den Vorkaufsberechtigten.

Fields of Study & Subjects

Legal principles and applications Legal Cases and Commentary Property Rights and Legal Doctrine

Publication details

Journal / source
Baurechtliche Blätter
Volume
29
Issue
1
Pages
43–43
Publication date
1 January 2026
Language
DE