Anspruch des Maklers gegen den Vorkaufsberechtigten
Abstract
Die Vertragsbestimmung, wonach der Vorkaufsberechtigte (Zweitkäufer), der sein Vorkaufsrecht anlässlich eines vom Makler vermittelten Kaufvertragsabschlusses mit dem Erstkäufer ausübt, zur Zahlung der Maklerprovision auf das Treuhandkonto verpflichtet ist, ist ein echter Vertrag zugunsten Dritter. Der Makler hat daher Anspruch auf die Maklerprovision gegen den Vorkaufsberechtigten.
Fields of Study & Subjects
Legal principles and applications
Legal Cases and Commentary
Property Rights and Legal Doctrine
Publication details
- Journal / source
- Baurechtliche Blätter
- Volume
- 29
- Issue
- 1
- Pages
- 43–43
- Publication date
- 1 January 2026
- Language
- DE