Gemeinsame Kreditaufnahme zur Wohnraumbeschaffung durch Lebensgefährten; keine konkludente Begründung einer GesbR
Abstract
Ein konkludenter Abschluss einer GesbR setzt die Absicht der beteiligten Personen voraus, einen solchen Vertrag zu schließen und ist daher unter Lebensgefährten nur dann anzunehmen, wenn sie einen über den typischen Rahmen der Lebensgemeinschaft hinausgehenden Zweck durch Einsatz von Arbeitsleistung und Kapital im gemeinschaftlichen Zusammenwirken verfolgen. Die einvernehmliche Anschaffung, Adaptierung und Finanzierung von Wohnraum für das Zusammenleben zweier Lebensgefährten genügt für sich allein noch nicht für die Begründung einer GesbR.
Fields of Study & Subjects
Family and Matrimonial Law
Legal principles and applications
Legal Cases and Commentary
Publication details
- Journal / source
- Baurechtliche Blätter
- Volume
- 29
- Issue
- 1
- Pages
- 45–45
- Publication date
- 1 January 2026
- Language
- DE