Informationspflicht des Unternehmers bei Unterbleiben der Werkleistung
Abstract
Gemäß § 27a KSchG hat der Unternehmer, der trotz der unterbliebenen Ausführung eines Werks das vereinbarte Entgelt verlangt, dem Verbraucher die Gründe dafür mitzuteilen, dass er sich infolge des Unterbleibens der Arbeit oder Verbesserung weder etwas erspart hat, noch durch anderweitige Verwendung erworben und zu erwerben absichtlich versäumt hat. Der Verbraucher muss spätestens im Verfahren erster Instanz die mangelnde Erfüllung dieser Informationspflicht des Unternehmers behaupten, um erfolgreich den Einwand der mangelnden Fälligkeit des Werklohns einwenden zu können.
Fields of Study & Subjects
European and International Contract Law
Legal principles and applications
Legal Cases and Commentary
Publication details
- Journal / source
- Baurechtliche Blätter
- Volume
- 29
- Issue
- 1
- Pages
- 46–46
- Publication date
- 1 January 2026
- Language
- DE