Technische Leistungsfähigkeit; „kumulative Kapazitätsprüfung“; Beiziehung von Sachverständigen
Abstract
Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Bieters für den konkreten Auftrag muss auch nicht von vornherein auf die Anforderungen in parallelen Ausschreibungen Rücksicht genommen werden. Verfügt der Fachsenat des VwG nicht über den zur Plausibilitätsprüfung erforderlichen Sachverstand, ist mangels der erforderlichen [hier: betriebswirtschaftlichen] Fachkenntnisse für die durchzuführende Plausibilitätsprüfung ein Sachverständiger beizuziehen
Fields of Study & Subjects
Construction Engineering and Safety
Legal Cases and Commentary
Administrative Law and Governance
Publication details
- Journal / source
- Baurechtliche Blätter
- Volume
- 29
- Issue
- 1
- Pages
- 46–47
- Publication date
- 1 January 2026
- Language
- DE