Technische Leistungsfähigkeit; „kumulative Kapazitätsprüfung“; Beiziehung von Sachverständigen

View at publisher
Authors: Florian Keschmann
Cited by: 0

Abstract

Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Bieters für den konkreten Auftrag muss auch nicht von vornherein auf die Anforderungen in parallelen Ausschreibungen Rücksicht genommen werden. Verfügt der Fachsenat des VwG nicht über den zur Plausibilitätsprüfung erforderlichen Sachverstand, ist mangels der erforderlichen [hier: betriebswirtschaftlichen] Fachkenntnisse für die durchzuführende Plausibilitätsprüfung ein Sachverständiger beizuziehen

Fields of Study & Subjects

Construction Engineering and Safety Legal Cases and Commentary Administrative Law and Governance

Publication details

Journal / source
Baurechtliche Blätter
Volume
29
Issue
1
Pages
46–47
Publication date
1 January 2026
Language
DE