Fortsetzungsvereinbarung zwischen schlichten Miteigentümern als Verzicht auf Begründung von Wohnungseigentum

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Abstract

Vereinbaren schlichte Miteigentümer durch Abschluss eines wechselseitigen Veräußerungs- und Belastungsverbots die Fortsetzung der Gemeinschaft, so liegt darin ein Verzicht auf den Teilungsanspruch. Dieser kann sich auch auf die Begründung von Wohnungseigentum erstrecken (hier: auf Grund letztwillig angeordneter Auflage einer „Weiterführung wie bisher“). Für eine einschränkende Auslegung, die nur einseitig verpflichtende bzw nach überwiegender Ansicht sogar nur unentgeltliche Verzichtserklärungen umfasst, besteht in einem solchen Fall kein Anlass.

Fields of Study & Subjects

Legal principles and applications Family and Matrimonial Law Legal Cases and Commentary

Publication details

Journal / source
Juristische Blätter
Volume
148
Issue
1
Pages
39–41
Publication date
1 January 2026
Language
DE