An sich abgesondert vermietbare Kellereinheit ist nicht ausnahmeschädlich – Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 2 Z 5 MRG bleibt erfüllt
Abstract
Selbständig zugängliche und an sich vermietbare Kellerräume stehen der Anwendbarkeit des § 1 Abs 2 Z 5 MRG nicht entgegen, wenn sie üblicherweise zu einem Ein- oder Zweifamilienhaus gehören oder Bestandteil eines Wohnungsverbands sind; ihre Qualifikation als Nebenraum bleibt auch bei separatem Zugang aufrecht, solange keine tatsächliche Vermietung oder dieser gleichzustellende Eigennutzung vorliegt.
Fields of Study & Subjects
Taxation and Legal Issues
Legal principles and applications
Legal Cases and Commentary
Publication details
- Journal / source
- Wohnrechtliche Blätter
- Volume
- 39
- Issue
- 1
- Pages
- 20–21
- Publication date
- 1 January 2026
- Language
- DE