Wertsicherungsvereinbarung im Vollanwendungsbereich

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Abstract

Der ungenützte Fristablauf bewirkt im Ergebnis die Sanierung teilnichtiger, das erlaubte Zinsausmaß überschreitender Mietzinsvereinbarungen. Das gilt Kraft des gesetzlichen Verweises in § 16 Abs 9 MRG auch für eine allenfalls unzulässige Erhöhung des Hauptmietzinses durch Anwendung einer Wertsicherungsvereinbarung, sodass eine möglicherweise durch die Zinserhöhung bewirkte Teilunwirksamkeit durch den Ablauf der dreijährigen Präklusivfrist saniert ist.

Fields of Study & Subjects

Legal principles and applications Legal Cases and Commentary Housing Market and Economics

Publication details

Journal / source
Wohnrechtliche Blätter
Volume
39
Issue
1
Pages
21–22
Publication date
1 January 2026
Language
DE