Wertsicherungsvereinbarung im Vollanwendungsbereich
Abstract
Der ungenützte Fristablauf bewirkt im Ergebnis die Sanierung teilnichtiger, das erlaubte Zinsausmaß überschreitender Mietzinsvereinbarungen. Das gilt Kraft des gesetzlichen Verweises in § 16 Abs 9 MRG auch für eine allenfalls unzulässige Erhöhung des Hauptmietzinses durch Anwendung einer Wertsicherungsvereinbarung, sodass eine möglicherweise durch die Zinserhöhung bewirkte Teilunwirksamkeit durch den Ablauf der dreijährigen Präklusivfrist saniert ist.
Fields of Study & Subjects
Legal principles and applications
Legal Cases and Commentary
Housing Market and Economics
Publication details
- Journal / source
- Wohnrechtliche Blätter
- Volume
- 39
- Issue
- 1
- Pages
- 21–22
- Publication date
- 1 January 2026
- Language
- DE