Anfechtungsfrist gegen Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft bei unrichtiger Angabe des Verlautbarungsdatums

View at publisher
Cited by: 0

Abstract

Die Anfechtungsfrist nach § 24 Abs 6 WEG 2002 wird auch dann allein durch das Datum des tatsächlichen Anschlags ausgelöst, wenn die auf dem Anschlag selbst enthaltene Information über den Tag des Anschlags unrichtig ist. Auf eine unrichtige Fristberechnung des Verwalters kommt es nicht an.

Fields of Study & Subjects

Legal Cases and Commentary Legal principles and applications Corporate Governance and Law

Publication details

Journal / source
Wohnrechtliche Blätter
Volume
39
Issue
1
Pages
25–29
Publication date
1 January 2026
Language
DE