Anfechtungsfrist gegen Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft bei unrichtiger Angabe des Verlautbarungsdatums
Abstract
Die Anfechtungsfrist nach § 24 Abs 6 WEG 2002 wird auch dann allein durch das Datum des tatsächlichen Anschlags ausgelöst, wenn die auf dem Anschlag selbst enthaltene Information über den Tag des Anschlags unrichtig ist. Auf eine unrichtige Fristberechnung des Verwalters kommt es nicht an.
Fields of Study & Subjects
Legal Cases and Commentary
Legal principles and applications
Corporate Governance and Law
Publication details
- Journal / source
- Wohnrechtliche Blätter
- Volume
- 39
- Issue
- 1
- Pages
- 25–29
- Publication date
- 1 January 2026
- Language
- DE