Zur Übernahme der Vereinbarung eines Vormietrechtes beim Erwerb einer Liegenschaft
Abstract
Die Vereinbarung eines Vormietrechts bildet eine eigene Vereinbarung, wobei die aus dem vertraglich vereinbarten Vormietrecht folgende Rechtsbeziehung (nur) zwischen den Beteiligten dieses Rechtsgeschäfts besteht. Die Stellung des aus einem Vormietrecht Verpflichteten kann bei Einigung im Dreiparteienverhältnis auf einen Dritten überbunden werden. Ohne Vereinbarung einer Übernahme trifft aber ein solches persönliches Gestaltungsrecht den rechtsgeschäftlichen Nachfolger im Eigentum des Vormietrechtsverpflichteten nicht.
Fields of Study & Subjects
Legal principles and applications
Property Rights and Legal Doctrine
Legal Cases and Commentary
Publication details
- Journal / source
- Wohnrechtliche Blätter
- Volume
- 39
- Issue
- 1
- Pages
- 29–32
- Publication date
- 1 January 2026
- Language
- DE