Zur Übernahme der Vereinbarung eines Vormietrechtes beim Erwerb einer Liegenschaft

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Abstract

Die Vereinbarung eines Vormietrechts bildet eine eigene Vereinbarung, wobei die aus dem vertraglich vereinbarten Vormietrecht folgende Rechtsbeziehung (nur) zwischen den Beteiligten dieses Rechtsgeschäfts besteht. Die Stellung des aus einem Vormietrecht Verpflichteten kann bei Einigung im Dreiparteienverhältnis auf einen Dritten überbunden werden. Ohne Vereinbarung einer Übernahme trifft aber ein solches persönliches Gestaltungsrecht den rechtsgeschäftlichen Nachfolger im Eigentum des Vormietrechtsverpflichteten nicht.

Fields of Study & Subjects

Legal principles and applications Property Rights and Legal Doctrine Legal Cases and Commentary

Publication details

Journal / source
Wohnrechtliche Blätter
Volume
39
Issue
1
Pages
29–32
Publication date
1 January 2026
Language
DE