Schäden am Terrassenboden infolge Bauarbeiten sind keine Schäden in neuerrichtetem Bestandobjekt
Abstract
Der Ersatz von Schäden am Terrassenboden – sohin an einem allgemeinen Teil der Liegenschaft – unterfällt § 1111 ABGB. Es ist kein Schaden in einem neu errichteten Bestandobjekt, sondern an einem allgemeinen Teil der Liegenschaft zu beurteilen, der gem § 3 Abs 2 Z 1 MRG die Erhaltungspflicht des Vermieters auslöste.
Fields of Study & Subjects
Legal principles and applications
European and International Contract Law
Comparative International Legal Studies
Publication details
- Journal / source
- Wohnrechtliche Blätter
- Volume
- 39
- Issue
- 1
- Pages
- 34–36
- Publication date
- 1 January 2026
- Language
- DE