Vergleich der Hilfs- und Zusatzuntersuchungen im Rahmen der Fleischuntersuchung im Zeitraum 1890-1930 mit den heute anzuwendenden Untersuchungen
Abstract
In Österreich wurden die Modalitäten der Schlachttier- und Fleischuntersuchung erst in der Verordnung BGBl. Nr. 342/1924 festgelegt. Es wurden auch Zusatzuntersuchungen normiert, so Koch- und Bratproben, mikroskopische Untersuchungen, chemische Untersuchungen, unter Berücksichtigung der im (österr.) Lebensmittelbuch genannten Verfahren, bakteriologische Untersuchungen sowie die bedarfsweise Untersuchung der geschlachteten Schweine auf Trichinellen. Letztere Methode (Trichinelloskopie) ist in einem Anhang detailliert beschrieben. Andere Methoden konnten auf dem Erlassweg spezifiziert werden. In der Fleischbeschau-Übergangsverordnung (BGBl. Nr. 331/1971) wird betreff der Methodik der Trichinenuntersuchung auf den Stand der Wissenschaft verwiesen; Methoden werden auf dem Erlassweg kundgemacht. Diese Vorgangsweise wird im Prinzip bis 2006 beibehalten. Danach ist hinsichtlich der Trichinenuntersuchung EU-Verordnungsrecht anzuwenden, während die Prüfung auf Wässrigkeit, auf Fremdgerüche sowie die Bestimmung der Temperatur und des pH Wertes über eine nationale Durchführungsverordnung normiert sind. Beim Vergleich der VO BGBl. Nr. 342/1924 mit den aktuellen Rechtstexten ergeben sich sowohl Unterschiede bei den Untersuchungsparametern als auch bei den Methoden.
Fields of Study & Subjects
Food Safety and Hygiene
Meat and Animal Product Quality
Agricultural safety and regulations
Publication details
- Journal / source
- Phaidra - Repository of the University of Veterinary Medicine, Vienna
- Publication date
- 19 January 2026
- Language
- DE