Klauselentscheidung zu Kreditkartenbedingungen: wirksame Zustimmungsfiktionsklausel!

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Authors: Markus Kellner, Martin Legath
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Abstract

§§ 4, 47, 48, 50 55, 63, 68 ZaDiG 2018; § 879 ABGB; §§ 6, 28 KSchG. Eine Klausel kann den Zahlungsdienstnutzer dazu verpflichten, die Originalsendung zu vernichten, mit der er personalisierte Sicherheitsmerkmale erhält. Die Haftungsbefreiung des Zahlungsdienstnutzers nach § 68 Abs 6 ZaDiG 2018 greift erst mit Einlangen seiner (Verlust-)Anzeige beim Zahlungsdienstleister. Eine Zustimmungsfiktionsklausel, die nur solche Vertragsänderungen (hier: ausgenommen die Hauptleistungspflichten) erlaubt, die durch gesetzliche Änderungen, behördliche oder gerichtliche Vorgaben erzwungen sind, ist weder gröblich benachteiligend noch intransparent. Wegen intransparenter Überschneidung unwirksam ist ein Bearbeitungsentgelt für Fremdwährungstransaktionen und grenzüberschreitende Kartentransaktionen, wenn der Vertrag auch Währungsumrechnungsentgelte unter Heranziehung des aus dem jeweiligen Referenzwechselkurs und einem Ankaufsabschlag gebildeten Wechselkurses vorsieht. Um dem Transparenzerfordernis zu genügen, müssen die Grundlagen für die Bildung eines Referenzwechselkurses offengelegt werden. Bei der Klauselprüfung außen vor zu bleiben haben in überschaubarer Weise kaum hinreichend konkretisierbare Ausnahmefälle. AGB-Verwender müssen den Gesetzgeber an Formulierungskunst nicht übertreffen, sodass Klauseln, die dem Gesetzeswortlaut entsprechen, grundsätzlich zulässig sind. AGB dürfen Fachbegriffe verwenden. Gesetzesbegriffe dürfen in AGB verwendet werden, ohne die zugehörigen Gesetzesbestimmungen in Form von Paragraphenangaben zusätzlich anzuführen. Vom unzulässigen Einwand der rechtmäßigen Handhabung einer gesetzwidrigen Klausel ist der zulässige Einwand zu unterscheiden, wie das streitgegenständliche Produkt ausgestaltet ist. Keine unionsrechtlichen Bedenken bestehen gegen die stRsp, wonach ein (Gegen-)Veröffentlichungsanspruch des Beklagten bei nur teilweisem Obsiegen des Klägers zu bejahen ist, wenn durch die Veröffentlichung aufgrund des stattgebenden Teils des Urteils in der Öffentlichkeit der falsche Eindruck entstehen könnte, der bekannt gewordene Rechtsstreit wäre zur Gänze zugunsten des Klägers ausgegangen.

Fields of Study & Subjects

European and International Contract Law Legal Cases and Commentary Legal principles and applications

Publication details

Journal / source
Zeitschrift für das gesamte Bank- und Börsenwesen
Volume
74
Issue
1
Pages
63–72
Publication date
1 January 2026
Language
DE