Prospekthaftung für Alpine-Anleihen.
Abstract
§ 11 KMG 1991 (§ 22 KMG 2019). Nach stRsp des OGH bestehen Prospekthaftungsansprüche, wenn ein Anleger durch falsche, unvollständige oder irreführende Prospektangaben zur Zeichnung einer Kapitalanlage bewogen wird. Voraussetzung für eine Prospekthaftung ist angesichts ihres schadenersatzrechtlichen Charakters, dass der in Anspruch Genommene die Unrichtigkeit der Prospektangaben kennt oder kennen musste. Maßstab für die schadenersatzrechtliche Beurteilung eines Prospekts wegen inhaltlicher Mängel, im Besonderen dessen Unvollständigkeit, sind nicht die Einzeltatsachen, sondern kommt es vielmehr darauf an, welches Gesamtbild der Prospekt durch seine Aussagen über das beworbene Anlageobjekt in Bezug auf die Vermögenslage, Ertragslage und Liquiditätslage macht. Die unrichtigen, unvollständigen oder irreführenden Angaben müssen darüber hinaus so beschaffen sein, dass sich unter Anlegung eines objektiven Maßstabs ein durchschnittlicher, verständiger Anleger von diesen Angaben bei einer Auswahlentscheidung unter mehreren Anlagemöglichkeiten beeinflussen lässt.
Fields of Study & Subjects
Securities Regulation and Market Practices
Legal principles and applications
Finance
Markets
and Regulation
Publication details
- Journal / source
- Zeitschrift für das gesamte Bank- und Börsenwesen
- Volume
- 74
- Issue
- 1
- Pages
- 75–77
- Publication date
- 1 January 2026
- Language
- DE