Öffentliches Angebot iSd KMG.

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Authors: Markus Kellner, Martin Legath
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Abstract

§§ 1, 2, 3, 6 KMG alt. Von einem öffentlichen Angebot iSd KMG ist grds dann auszugehen, wenn es an die Allgemeinheit erfolgte. Liegt dagegen ein Ausnahmefall nach § 3 KMG vor oder werden die Adressaten namentlich bzw persönlich so ausgewählt, dass eine der Prospektinformation gleichwertige Anlegerinformation in jedem Einzelfall gewährleistet werden kann, und wird an andere Interessenten nicht verkauft, ist nicht von einem öffentlichen Angebot auszugehen. Treten Finanzintermediäre persönlich an Anleger heran, liegt kein öffentliches Angebot vor, weil die Anleger individuell informiert wurden und es somit keiner standardisierten Information durch das Prospekt bedarf. Maßgeblich sind die Elemente der Vielzahl und der Anonymität der angesprochenen Personen.

Fields of Study & Subjects

Securities Regulation and Market Practices Finance Markets and Regulation Legal Cases and Commentary

Publication details

Journal / source
Zeitschrift für das gesamte Bank- und Börsenwesen
Volume
74
Issue
1
Pages
80–81
Publication date
1 January 2026
Language
DE