Klauselprozess: Verzugszinsen, Zustimmungsfiktionen, Kreditentgelte etc.

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Authors: Markus Kellner, Martin Legath
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Abstract

§§ 879, 1000, 1333 ABGB; §§ 6, 28 KSchG. Aus § 6 Abs 1 Z 13 KSchG kann nicht der Umkehrschluss gezogen werden, dass Verzugszinsen in AGB jedenfalls zulässig sind, wenn sie den für den Fall der vertragsgemäßen Zahlung vereinbarten Sollzinssatz um weniger als 5% übersteigen. Eine Klausel, wonach über die gesetzlichen Verzugszinsen hinausgehende Verzugszinsen unabhängig davon zustehen sollen, ob dem Gläubiger ein über die gesetzlichen Zinsen hinausgehender Zinsschaden (insb aufgrund höherer Refinanzierungskosten) entstanden ist, weicht von der Gesetzeslage ohne sachliche Rechtfertigung ab und benachteiligt den Verbraucher daher gröblich iSd § 879 Abs 3 ABGB.

Fields of Study & Subjects

Banking stability regulation efficiency Legal principles and applications Finance Markets and Regulation

Publication details

Journal / source
Zeitschrift für das gesamte Bank- und Börsenwesen
Volume
74
Issue
2
Pages
146–151
Publication date
1 January 2026
Language
DE