Klauselprozess: Verzugszinsen, Zustimmungsfiktionen, Kreditentgelte etc.
Abstract
§§ 879, 1000, 1333 ABGB; §§ 6, 28 KSchG. Aus § 6 Abs 1 Z 13 KSchG kann nicht der Umkehrschluss gezogen werden, dass Verzugszinsen in AGB jedenfalls zulässig sind, wenn sie den für den Fall der vertragsgemäßen Zahlung vereinbarten Sollzinssatz um weniger als 5% übersteigen. Eine Klausel, wonach über die gesetzlichen Verzugszinsen hinausgehende Verzugszinsen unabhängig davon zustehen sollen, ob dem Gläubiger ein über die gesetzlichen Zinsen hinausgehender Zinsschaden (insb aufgrund höherer Refinanzierungskosten) entstanden ist, weicht von der Gesetzeslage ohne sachliche Rechtfertigung ab und benachteiligt den Verbraucher daher gröblich iSd § 879 Abs 3 ABGB.
Fields of Study & Subjects
Banking stability
regulation
efficiency
Legal principles and applications
Finance
Markets
and Regulation
Publication details
- Journal / source
- Zeitschrift für das gesamte Bank- und Börsenwesen
- Volume
- 74
- Issue
- 2
- Pages
- 146–151
- Publication date
- 1 January 2026
- Language
- DE