Haftung des Geschäftsführers für Insolvenzverschleppung.

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Authors: Markus Kellner, Martin Legath
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Abstract

§§ 1295, 1311 ABGB; § 69 IO; § 266 ZPO. Die Bestimmung des § 69 IO ist ein Schutzgesetz iSd § 1311 ABGB zugunsten aller Gläubiger, die durch die verspätete Insolvenzeröffnung geschädigt werden. Die Beurteilung der Zahlungs(-un-)fähigkeit ist zwar eine Rechtsfrage, sie kann aber (dennoch) zugestanden werden. Zugestandene Tatsachen sind auch noch in dritter Instanz ohne Weiteres der Entscheidung zugrunde zu legen.

Fields of Study & Subjects

Corporate Insolvency and Governance Corporate Governance and Law Legal Cases and Commentary

Publication details

Journal / source
Zeitschrift für das gesamte Bank- und Börsenwesen
Volume
74
Issue
2
Pages
151–153
Publication date
1 January 2026
Language
DE