Anfechtung eines Belastungs- und Veräußerungsverbots wegen Benachteiligungsabsicht.
Abstract
§ 364c ABGB; § 28 IO. Benachteiligungsabsicht ist anzunehmen, wenn der Schuldner mit bedingtem Vorsatz die Benachteiligung seiner - uU auch erst künftigen - Gläubiger ernstlich für möglich hält und sich damit abfindet, mag die Gläubigerbenachteiligung auch nicht sein einziger Beweggrund für das Rechtsgeschäft gewesen sein.
Fields of Study & Subjects
Corporate Insolvency and Governance
Legal Cases and Commentary
Legal principles and applications
Publication details
- Journal / source
- Zeitschrift für das gesamte Bank- und Börsenwesen
- Volume
- 74
- Issue
- 2
- Pages
- 156–157
- Publication date
- 1 January 2026
- Language
- DE