Anfechtung eines Belastungs- und Veräußerungsverbots wegen Benachteiligungsabsicht.

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Authors: Markus Kellner, Martin Legath
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Abstract

§ 364c ABGB; § 28 IO. Benachteiligungsabsicht ist anzunehmen, wenn der Schuldner mit bedingtem Vorsatz die Benachteiligung seiner - uU auch erst künftigen - Gläubiger ernstlich für möglich hält und sich damit abfindet, mag die Gläubigerbenachteiligung auch nicht sein einziger Beweggrund für das Rechtsgeschäft gewesen sein.

Fields of Study & Subjects

Corporate Insolvency and Governance Legal Cases and Commentary Legal principles and applications

Publication details

Journal / source
Zeitschrift für das gesamte Bank- und Börsenwesen
Volume
74
Issue
2
Pages
156–157
Publication date
1 January 2026
Language
DE