Schutzrecht nicht durchgesetzt
Abstract
Die Europäische Union verfügt mit der Verordnung (EG) Nr. 2271/96, der Blocking-Verordnung,über ein unmittelbar geltendes Schutzrecht gegen die extraterritoriale Reichweite der US-Sanktionen. Anlassdieser Verordnung war 1996 nicht der Iran, sondern Kuba, und die kubanischen Rechtsakte stehen bis heute inihrem Anhang. Mit dem Urteil Bank Melli hat die Große Kammer des Gerichtshofs das Schutzrecht erstmalshöchstrichterlich ausgelegt: Das Befolgungsverbot greift auch ohne ausdrückliche Anweisung, es ist vor denZivilgerichten durchsetzbar, eine grundlose ordentliche Kündigung in engem zeitlichem Zusammenhang miteiner Listung kann unwirksam sein, und wer sich auf wirtschaftliche Zwänge beruft, ist auf den Weg derAusnahmegenehmigung verwiesen. Der Beitrag überträgt diese Aussagen auf die im Anhang fortbestehendenKuba-Listungen, verfolgt ihre Übertragung in das deutsche Zivilrecht und zeigt, dass das eigentliche Problemnicht das Fehlen des Schutzrechts ist, sondern dessen strukturelles Nichtdurchsetzen.
Fields of Study & Subjects
German Security and Defense Policies
Digitalization
Law
and Regulation
Law and Political Science
Publication details
- Journal / source
- Zenodo (CERN European Organization for Nuclear Research)
- Publication date
- 12 August 2026
- Language
- DE