Die Geschichte der Juden im Zabergäu vom 15. Jahrhundert bis zur Eingliederung der Juden in Württemberg im Jahre 1806
Abstract
Die Geschichte der Juden im Zabergäu vom 15. Jahrhundert bis zur Eingliederung der Juden in Württemberg im Jahre 1806Die Juden bis zur endgültigen Vertreibung Im 15. und 16.Jahrhundert gab es, trotz der ständigen Bedrückung, Verfolgung und Ausweisung der Juden aus Württemberg, immer noch Gemeinden, die sich weigerten, die Juden zu verjagen und am Handel zu hindern.Juden waren mit ihren Handelsbeziehungen und den daraus resultierenden Kenntnissen des Geldgeschäfts für das in Deutschland völlig unterentwickelte Bankwesen überlebensnotwendig.Die Erwähnung von Juden im Zabergäu in jenen Jahrhunderten betrifft daher fast ausschließlich Geldgeschäfte -dann nämlich, wenn die christlichen Schuldner sich mit den jüdischen Gläubigern nicht einigen konnten.Da die damaligen Gerichte nicht "antisemitische", das heißt judenfeindliche, Tendenzen vertraten, sondern dem Recht folgten, fielen die Urteile in der Regel zu Gunsten der klagenden Gläubiger aus (die wohl auch nur dann Klagen anstrebten, wenn sie sich ihrer Sache sicher sein konnten).Einige Gerichtsfälle aus der Ganerbschaft Bönnigheim und den württembergischen Ämtern Brackenheim und Güglingen mögen dies zeigen.-Erst als die Lombarden in Norditalien nach päpstlicher Befreiung vom Verbot des Zinsnehmens, aber auch andere italienische Handelszentren und schließlich deutsche Händlerfamilien wie die Fugger und Welser groß ins Finanzwesen einstiegen, waren Juden nicht mehr die einzigen Finanzfachleute.Am 16.September 1467 baten Hans von Gemmingen, Hans von Sachsenheim und andere Ganerben von Bönnigheim den Rat der Reichsstadt Heilbronn darum, den durch Antrag des Juden Mosse von Lauingen in die Acht getanen Diether von Sachsenheim und Hans Link noch 14 Tage Frist zu gewähren, damit sie mit Mosse einen Vergleich zustande bringen könnten.Sie erklärten sich auch bereit, einem Vertreter Mosses freies Geleit nach Bönnigheim zu einer Verhandlung zu gewähren.1 Heilbronn hatte nämlich gefordert, dass die Geächteten ("Ächter") zu Bönnigheim verboten und der Jude befriedigt werde, damit er nicht weiter dem Recht nachgehen, das heißt eine teure gerichtliche Auseinandersetzung anstreben müsse.Am folgenden Tag bat auch Adam Schenk von Winterstetten die Reichsstadt Heilbronn mit Bezugnahme auf ihr Schreiben, sie möge den Juden anweisen, etwaige Forderungen gegen die Seinigen zu Bönnigheim daselbst vorzubringen und diese nicht zu weiteren Kosten zu drängen, und drohte, sie würden sonst Wege suchen, sich seinen Umtrieben zu entziehen.2 Heilbronn antwortete darauf, man habe einige Zeit gewartet, es sei aber niemand gekommen, um die Ansprüche des Juden zu befriedigen.Da dieser sie aber bitte, von seinem Recht Gebrauch machen zu dürfen, man aber nicht wolle, dass die Seinigen durch einen Heimatblätter aus dem Zabergäu Zeitschrift des Zabergäuvereins Heft 3/4, Jahrgang 2018 von Otfried Kies der Bönnigheimer in Schaden kommen, so möge er, von Winterstetten, die Ächter zu Bönnigheim nach den Urteilen des Hofgerichts austreiben, Sonst werde der Jude dem Recht nachgehen (was man mit Grund fürchten musste).3 Am 3. August 1493 wurden in Brackenheim die Juden Jakob, Meyger, Mosse und Wölflin aus der Gefangenschaft entlassen, nachdem sie Urfehde geschworen und darüber eine Urkunde ausgestellt hatten.Man hatte sie wegen einer nicht näher beschriebenen Verhandlung gefangen gehalten.4 -Nachdem einige Jahrzehnte zuvor Eberhard I. im Bart die Juden aus dem Lande hatte vertreiben lassen, wurde durch den Schultheißen zu Güglingen Thomas Epple der Jude Salomon aus Attentzhaim (wohl Artzenheim im Oberelsass) ins Gefängnis gelegt.Er war unter Übertretung der Landesordnung durch das obere Zabergäu nach Ybenspach (Eibensbach) gekommen und hatte dort mit "Attentzhaimer Bürsten" gehandelt.Er wurde zu einer Geldbuße von zehn Gulden verurteilt und musste versprechen, ohne besondere Begleitung 5 nicht mehr nach Württemberg zu kommen.Er schwor bei seiner Entlassung am 7. Februar 1523 Urfehde; sein Vater Abraham und sein Bruder Moses, sesshaft zu Otmarsen (wohl Ottmarsheim im Oberelsass) und wie er, aber offenbar berechtigter Weise, auf Handelsreise, bürgten dabei für ihn.6 -Am 11.Juli 1527 leistete Andreas Metzger von Kürnbach in Güglingen bei der Entlassung aus dem Gefängnis Urfehde und versprach, wegen Übertretung des Gebots der Juden halb (das den Handel mit ihnen verbot) künftig derlei Dinge nicht mehr zu tun, der Obrigkeit zu gehorchen und in keine offene Zeche mehr zu gehen, außer bei hochzeitlichen Veranstaltungen.7 -Der Hafner Mauritius Sunnenschin von Eibensbach, der in Häfnerhaslach sesshaft und in Güglingen gefangengesetzt war, weil er mit Juden Wucherschulden ausgehandelt, einen Rückzahlungstermin zwar vereinbart, aber nicht eingehalten hatte, und zuletzt flüchtig geworden war, schwor am 16.April 1535 Urfehde, wobei er versprach, sich an die Vogtsordnung zu halten, vor dem Vogt zu Güglingen allen seinen Gläubigern Genugtuung zu leisten und sich nicht mit Juden in Geschäfte einzulassen.8 -Auch Hanns Öhen von Pfaffenhofen war in Güglingen gefangen wegen Geldhandels mit den Juden, der einher ging mit Verschwendung seines Vermögens, schlechter Haushaltung und Flucht.Er wurde am 11.August 1539 entlassen, nachdem er Urfehde geschworen und versprochen hatte, die Juden zu meiden, ohne Erlaubnis nicht über sein Eigentum zu verfügen und überhaupt sich an die Landesordnung zu halten.9 -Am 5. Juli 1542 musste Conrad Bickel der Jüngere von Haberschlacht bei der Entlassung aus dem Brackenheimer Gefängnis Urfehde schwören.Er war wider die Mandate des Herzogs ohne Erlaubnis in Dienste fremder Herren und Potentaten gezogen und hatte sich ferner wider die Landesordnung mit den Juden eingelassen, weshalb er dieser Ordnung gemäß aus Württemberg ausgewiesen wurde.Er musste versprechen, keine Nacht dort zu sein, wo er die vorherige gewesen war, bis er Württemberg verlassen habe, und sein Leben lang nicht mehr zurückzukehren, es sei denn, er werde begnadigt.10 -Margaretha, die Hausfrau des Thoman Kannel von Zaberfeld, hatte ihrem Ehemann beim Stehlen geholfen und das Gestohlene bei Juden verkauft.Sie saß gefangen in Güglingen und wurde vor Gericht gestellt.Sie schwor am 19.September 1543 Urfehde und versprach, Württemberg mit ihrem Kind für immer zu verlassen.11Einiges von den Problemen, mit denen handelnde Juden zu kämpfen hatten, zeigt sich am Fall des "Jud Moße von Harten" (= Hardheim bei Mosbach).Er saß 1544 in Brackenheim gefangen, weil er 1541 gegen die Zollgerechtigkeit Württembergs einige Wagen mit Wein unverzollt von "Freidennthall" durchs Land geführt hatte.Sein Lohnfuhrmann wurde einmal in "Lechgew" mit einem Wagen unverzollten Weines gefasst und um 100 Gulden gestraft; ihm hatte Mose aber versprochen, ihn zu entschädigen.Er hatte weiterhin den Joust Hans von Löchgau vor das Hofgericht in "Rotweill" zitiert und war damit gegen die Abforderung des Landesherrn und Remission im Rottweiler Prozess fortgefahren und hatte Joust Hans in die Acht gebracht.Außerdem war er gegen des Landesherrn Mandate und Gebote ohne Geleit auf eigene Faust in Württemberg herumgezogen.Er schwor am 6. April 1544 Urfehde, nachdem auf ihm auferlegt worden war, an den Landesherrn 120 Gulden in barer Münze zu bezahlen und weitere 100 Gulden an Gewicht auszusetzen, seine Kost im Gefängnis zu bezahlen, joust Hans aus der Acht zu befreien, Württemberg in Zukunft zu meiden und sich ohne Geleit darin nicht ertappen zu lassen, auch die württembergischen Untertanen zu meiden und mit ihnen keine Wuchergeschäfte zu machen oder Ausleihungen vorzunehmen.12 Deutschordische und ritterschaftliche "Schutzjuden" Es gab die ganze Zeit über einzelne jüdische Familien im deutschen Süden (zu dem damals auch das Elsass mit seiner ebenfalls reichen lebendigen jüdischen Kultur zählte).Meist aber hatten die in Städten lebenden europäischen Juden damals auf einzelnen einheimischen Dörfern oder im Osten, insbesondere Polen, Zuflucht gefunden.Erst nach dem Dreißigjährigen Krieg ließen Reichsstädte, Deutscher Orden und Ritterschaft wieder so genannte Schutzjuden in ihren Dörfern zu.Für den "Schutz" mussten sie bezahlen und waren damit für den meist verarmten Adel eine bedeutende Geldquelle.So werden in den Jahren 1697 bis 1776 deutschordische und ritterschaftliche Juden in Lauffen am Neckar
Fields of Study & Subjects
Religion
Theology
History
Judaism
Christianity
Historical Legal Studies and Society
Medieval and Early Modern Justice
Publication details
- Journal / source
- Zeitschrift des Zabergäuvereins
- Issue
- 3-4
- Pages
- 1–18
- Publication date
- 3 March 2026
- Language
- DE