Die zwölf heiligen Nächte
Abstract
Die zwischen dem Weihnachtsfest und dem Tag der Heiligen Drei Könige oder des Erscheinungsfestes liegende Zeitspanne ist weithin, so auch in Württem- berg, als die Zeit der Zwölf hef igen Nächte bekannt.Sie wurzeln in kirchlicher Überlieferung ebenso wie im Volksbrauch und -glauben.Aus den vielgestaltigen Volksbräuchen und Vorstellungen des Volksglaubens, wie sie nicht nur diesen Zeitraum markieren, sondern auch mit besonderem Nachdruck die in diese Zeit fallenden hohen Festtage des Christfestes, der Jahreswende, des Dreikönigstages und anderer, heben sich deutlich drei Vorstellungsbereiche ab, die dem gan- zen Zeitraum der Zwölf Nächte zu eigen sind und die allenfalls an einzelnen markanten Festtagen die- ser Zeit noch stärker hervortreten.Einmal ist es das nächtliche Auftreten der wilden Jagd, von "Muetes Heer", wie es im Schwäbischen heißt.Zum andern sind es überlieferte Arbeitsgebote und -verböte, deren Beachtung während dieser hei- ligen Zeit verlangt wird.Drittens aber, und das ist wohl das heute hervorstechende Merkmal im Raum von Württemberg, sind diese Zwölf Nächte die Zeit volkstümlicher Wetterprophetie.Muetes Heer und Losnächte Bei der Behandlung des in Württemberg überlieferten Brauchtums der Zwölf Nächte hebt bereits Rudolf Kapff (Festgebräuche, 1905) unter den Weihnachts- bräuchen die "Beschwichtigung der umgehenden Geister, Erforschung der Zukunft" und "allerlei heil- bringende Handlungen und Wünsche" hervor.Die hohen Fest-und Feiertage des Jahreslaufs sind an sich schon durch gesetzliche Regelung geschützt.Dar- über hinaus kennt aber die Volksüberlieferung in Württemberg noch zahlreiche Arbeitsverbote, die sich auf die ganze Zeit der Zwölf Nächte erstrecken.So soll man etwa während dieser Zeit nicht die Stiefel schmieren, man darf nicht nähen, weder Finger-und Zehennägel noch Haare schneiden, selbst die Füße soll man sich nicht waschen, ein merkwürdiger Gegen- satz zu sonst gebotener ritueller Reinigung.Auch ist das Mistführen, das Arbeiten von Handwerkern im Haus, das Dreschen, das Einspannen des Zugviehs untersagt.Wohl mögen manche dieser Vorschriften heute nur noch wenig Beachtung finden, doch das Verbot, in den Zwölften Wäsche zu halten, aufzu- hängen oder frisch anzuziehen, findet sich noch bis
Fields of Study & Subjects
European Linguistics and Anthropology
Cultural and Sociopolitical Studies
Folklore
Mythology
and Literature Studies
Publication details
- Journal / source
- Schwäbische Heimat
- Volume
- 2
- Issue
- 6
- Pages
- 249–252
- Publication date
- 23 February 2026
- Language
- DE