Das hällische Land und der hällische Bauer

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Authors: Karl Schumm
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Abstract

In älteren Landkarten wird das Bauernland um Schwäbisch Hall die "Haller Ebene" genannt.Diese Bezeichnung bezieht sich nicht auf geologische Ver- hältnisse, die auf der ganzen Hohenloher Ebene, die nach Norden und Osten, nach Westen und teilweise auch nach Süden über das Hällische Gebiet hinausreicht, dieselben sind, sonder auf Besonderheiten im topographischen Sinn, dia auf der Tatsache beruhen, daß man unter der oben erwähnten Bezeichnung das alte reichsstädtische Gebiet verstand.Haben jene sich auch seit der Eingliederung der Reichsstadt in das Land Württemberg 1803 verwischt, so wird sie der Historiker doch auch heute noch feststellen können.Die Reichsstadt hat ihre Verwaltung immer den histo- risch gewordenen Verhältnissen angepaßt, und so teilte sie auch ihren Landbesitz in verwaltungstechnischer Hinsicht in die vier Einheiten, in die er, von der Geschichte geprägt, zerfiel, und die noch heute ihrer Lage und ihrem Erscheinungsbild entsprechend, Besonderheiten aufweisen.Der Rosengarten wird von der Biberst durchflossen und vom Kocherlauf und den Keuperbergen begrenzt.Hier findet man große geschlossene Ortschaften, die kirchliche und politische Mittelpunkte bilden: Michel- feld, Bibersfeld, Rieden und Westheim.Letzteres ge- hört zu den ältesten Siedlungen des Gebietes.Die der Biberst aufwärts liegenden Ortschaften sind in einem einheitlichen Siedlungsvorgang entstanden; die Ge- schlossenheit der Dörfer zeigt dies an.Die im gleichen Bezirk liegenden Einzelhöfe sind im allgemeinen grundherrschaftliche Gründungen einer späteren Zeit, Höfe des staufischen Ministerialadels, so der Molken- stein, Leoweiler, der Lindenhof, der Lemberg usw.Das Kochereck oder Schön schließt sich nördlich an den Rosengarten an; die nach Osten vorstoßende Bergzunge des Keupers, der Streiflesberg gehörte noch zu diesem Bezirk.Er wird begrenzt durch den Kocher im Osten und den Eschentaler Bach im Norden.Die geschlossenen Dörfer sind hier selten, die Weilersiedlungen herrschen vor.Ursprünglich waren alle diese Höfe in grundherrschaftlicher und kirch- licher Hinsicht vom Kochertal abhängig.Dies weist auf eine verhältnismäßig späte Besiedlung hin, ähnlich den westlich anschließenden Gebieten, über die wir durch die Urkunde von der Gründung des Ohringer Stiftes vom Jahre 1037 genauer unterrichtet sind.In dieser Zeit war der Ohrnwald, der in das Hällische Land hineinreichte, noch nicht erschlossen, also die Besiedlung noch im Gange.Der hällische Adel erwarb hier Grundbesitz, kam aber dadurch in Abhängigkeit vom Stift Öhringen und damit auch in die Dienstbar- keit der zur Landesherrschaft aufstrebenden Hohenlohe.Die Schlicht schließt sich ostwärts an das Kochereck an.Das Dreieck zwischen Kocher und Bühler ergibt eine klare Begrenzung.In diesem Amt waren nur im Süden große geschlossene Ortschaften: Tüngental, Hessental, Sulzdorf; nördlich herrscht wieder die Weilersiedlung vor.östlich von Kocher und Bühler liegt das Amt: Jenseits der Bühler.Hier sind ebenfalls die Weilersiedlungen vorherrschend und die Kirchdorfer dünn gesät.Ils- hofen und Vellberg sind nicht althällisch und wurden erst nach dem Erwerb durch die Reichsstädte (1562 bzw.1595 und 1598) Amtsorte.Diese hällischen Ämter zeigen verschiedene Siedlungsbilder, deren Ursachen teilweise so weit auf "vor- hällische" Verhältnisse zurückgehen, daß ihre Be- gründung in der Siedlungsgeschichte zu suchen ist.Altbesiedelt ist das Kochertal, von hier aus bildeten sich Buchten um Tüngental, Hessental, Sulzdorf und biberstaufwärts um Westheim, Rieden, Bibersfeld, Michelfeld.Auch die Weilerorte über dem Kocherund Bühlertal sind Ableger der alten Talorte.Die letzten Siedlungen entstanden aus den grundherrschaftlichen Höfen.Da in den Mauern der Stadt eine große Anzahl Adeliger wohnte, die ihren Landbesitz von Hall aus verwalteten, kamen die Höfe und Weiler bald in ein abhängiges Verhältnis zur Stadt.Als Hall in die Lage kam, eine eigene politische Rolle zu spielen, war die Besiedelung um den Kocher und auf den Flöhen abgeschlossen; die vorhandenen Sied- lungen bildeten den Ausgangspunkt für die Organisation einer Territorialherrschaft.Es ist eine Eigenart des nordwürttembergischen Ge- bietes, daß hier weit bis ins Hochmittelalter die Erben der Gaugrafen, in Verbindung mit den Familien der Salier und Staufer ihren mit Regalen ausgestatteten Besitz als Grundlage für eine Landeshoheit betrach- teten und den Ausbau einer solchen anstrebten.Nach dem Aussterben der Grafen von Komburg und der Grafen von Flügelau teilte sich deren Besitz; das Be- streben, auch auf dem kleinsten Gebiet landesherr- schaftliche Rechte zu erlangen, behielten aber die

Fields of Study & Subjects

Urbanism Landscape and Tourism Studies Historical and Environmental Studies Historical Geography and Geographical Thought

Publication details

Journal / source
Schwäbische Heimat
Volume
7
Issue
3/4
Pages
163–167
Publication date
4 February 2026