Tierschutzrecht im rechtsstaatsfreien Raum
Abstract
Das deutsche Verwaltungsrecht gliedert sich in das System des subjektiven Rechtsschutzes ein. Für das Tierschutzrecht hat dies zur Folge, dass nur bei „zu viel“ Tierschutz durch den von der behördlichen Maßnahme Betroffenen geklagt werden kann. Unterlässt es jedoch die Behörde tierschutzrechtliche Missstände abzustellen, kann dies im Grundsatz gerichtlich nicht überprüft werden, da niemand in seinen subjektiv-öffentlichen Rechten verletzt ist und Tiere keine Klagebefugnis haben. Während im Umweltrecht dieses Problem erkannt und Maßnahmen ergriffen wurden, fehlt es an effektiven Maßnahmen zur Beseitigung struktureller Vollzugsdefizite im Tierschutzrecht.
Fields of Study & Subjects
Animal Law and Welfare
Administrative Law and Governance
Environmental law and policy
Publication details
- Journal / source
- TieR Zeitschrift für das gesamte Tierschutzrecht
- Volume
- 1
- Issue
- 1
- Pages
- 9–14
- Publication date
- 1 January 2026