C. Strafbarkeitslücken vor Inkrafttreten des LkSG

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Authors: Daniela Domjan, Julian Brockhues, Till Zimmermann
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Abstract

Mit dem zum Jahresbeginn 2023 in Kraft getretenen Gesetz über die un ternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechts verletzungen in Lieferketten (LkSG) wurden (deutsche) Unternehmen erstmals ausdrücklich und verbindlich dazu verpflichtet, ihre Wertschöp fungsketten bereits auf der Zulieferbetriebsebene menschen-und umwelt rechtskonform auszugestalten.Die vorherige, auf Freiwilligkeit basierende Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte hat te der Gesetzgeber als unzureichend angesehen, um die (jedenfalls unter ethischen Gesichtspunkten) fragwürdige Praxis menschen-und umwelt rechtlicher Doppelstandards im globalen Wirtschaftsleben zurückzudrän gen.Anders als etwa bei dem Versuch der Bekämpfung des internationalen Bestechungsunwesens (vgl.§ 335a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG), hat der natio nale Gesetzgeber jedoch nicht auf eine (vermeintlich) einfache strafrecht liche Lösung gesetzt, sondern stattdessen für deutsche Unternehmen ein anspruchsvolles Pflichtenprogramm aufgestellt.Dieses macht -insoweit eher vergleichbar mit dem Geldwäschepräventionsregime -detailreiche Vorgaben sowohl im Hinblick auf das unternehmensinterne Risikomanage ment als auch in Bezug auf die Überwachung von und den Umgang mit Geschäftspartnern.Von Beginn an war das LkSG auf verschiedenen Ebenen Gegenstand intensiver Diskussion.Auf fachjuristischem Gebiet hat das Gesetz in kür zester Zeit eine beispiellose Publikationsflut ausgelöst, die als Spiegel sei ner (vermuteten) erheblichen Praxisrelevanz gedeutet werden kann.Da bei war neben unzähligen Überblicken, Kommentarwerken und Detailpro blem-Lösungsvorschlägen auch rechtspolitische Kritik zu lesen, die die praktische Nutzlosigkeit des Gesetzes beklagte und den Gesetzgeber der politischen Effekthascherei zieh ("Greenwashing").Auf politischer Ebene wurde von wirtschaftsnahen Parteien ausdauernd die Klage geführt, der mit dem LkSG-Pflichtenprogramm verbundene Compliance-Aufwand sei überbürokratisch und unverhältnismäßig.Tatsächlich war der Bundestag in der 20.Wahlperiode deshalb bereits mit Entwürfen eines "Lieferket tenbürokratiefreiheitsgesetzes" (BT-Drs.20/14021) und sogar eines "Liefer kettensorgfaltspflichtenaufhebungsgesetzes" (BT-Drs.20/14015) befasst.Im Koalitionsvertrag für die 21.Legislaturperiode findet sich sodann dievermeintlich -klare Aussage, das LkSG werde "abgeschafft" (KoaV, S. 60).Inhaltsverzeichnis

Fields of Study & Subjects

Corporate Law and Human Rights Criminal Law and Policy International Law and Human Rights

Publication details

Journal / source
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG eBooks
Pages
79–96
Publication date
1 January 2026
Document type
Book chapter