Das Oberlandesgericht Karlsruhe und sein Präsident Max Silberstein

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Authors: Reiner Haehling von Lanzenauer
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Abstract

Das Karlsruher Oberlandesgericht kann auf eine zweihundertjährige Geschichte zurückblicken. Einzurechnen hat man die Epoche eines Vorläufers, nämlich des im Jahre 1803 errichteten Oberhofgerichts. Baden hatte damals im Zuge der Napoleonischen Kriege eine Reihe von Gebietszuwächsen erfahren, weiterer Landerwerb war in naher Zukunft zu erhoffen. In den neuen Territorien herrschten indes ganz unterschiedliche Rechtsordnungen und Spruchzuständigkeiten - ein juristischer Flickenteppich war innerhalb des größer gewordenen badischen Staatswesens entstanden. Ehe man zur Vereinheitlichung einzelner Gesetze schreiten konnte, bedurfte es der festen Grundlage einer landeseinheitlichen Gerichtsverfassung. Geschaffen wurde sie mit dem Ersten Organisationsedikt vom 4. Februar 1803. Ein dreistufiger Instanzenzug ist aufgebaut worden: Als Eingangsinstanz entschieden die für Verwaltungssachen zuständigen Bezirksämter zugleich in Zivil- und Strafprozessen. In zweiter Instanz urteilten die Hofgerichte in Mannheim, Meersburg und Rastatt, zehn Jahre später kam das Hofgericht Freiburg hinzu. Und darüber stand jetzt das Oberhofgericht, dem fortan "die oberste Leitung der Justizpflege und die letzte Entscheidung in den Rechtssachen" anvertraut sein sollte.

Fields of Study & Subjects

Historical Legal Studies and Society Law and Political Science Public Administration and Political Analysis

Publication details

Journal / source
RegionaliaOpen
Publication date
1 January 2026
Language
DE