Kurt Ritter - vom politischen Fall eines Heidelberger Staatsanwalts
Abstract
Vor dem Sondergericht Mannheim, über dessen Tätigkeit in Zusammenhang mit Heidelberger Strafrechtsfällen in den Jahren des "Dritten Reiches" an dieser Stelle schon zweimal berichtet worden ist, mussten sich nicht nur politische oder weltanschauliche Gegner des Nationalsozialismus verantworten, sondern auch Menschen, die sich durch eine angemaßte Mitgliedschaft in der NSDAP oder einer ihrer Gliederungen Vorteile verschaffen wollten. So legte die Heimtückeverordnung vom 21. März 1933, die Delikte definierte, die in die Zuständigkeit der Sondergerichte fielen, unter anderem fest: "Wer die Uniform eines Verbandes, der hinter der Regierung der nationalen Erhebung steht, in Besitz hat, ohne dazu als Mitglied des Verbandes oder sonstwie befugt zu sein, wird mit Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft", und das Tragen einer solchen Uniform oder auch nur eines die Mitgliedschaft kennzeichnenden Abzeichens musste in jedem Fall mit Gefängnishaft bestraft werden; Zuchthaus sogar war, sofern es keine mildernden Umstände gab, vorgesehen, wenn beim Begehen oder Androhen einer Straftat die Uniform oder ein Abzeichen unautorisiert getragen oder mitgeführt wurde.
Fields of Study & Subjects
German legal
social
and political studies
European history and politics
Criminal Law and Policy
Publication details
- Journal / source
- RegionaliaOpen
- Publication date
- 1 January 2026
- Language
- DE