Höchstpersönlichkeit – willentliche (Miss-)Verständnisse des römischen Rechts

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Authors: Walter Boente
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Abstract

Dreh- und Angelpunkt unseres heutigen Privatrechtsdenkens, unserer heutigen Sprache der Rechte, ist der Wille – und aus dieser Willensperspektive meinen manche noch heute, auch die römischen Quellen lesen zu können. Der vorliegende Beitrag möchte einem bereits von anderen angemahnten Perspektivwechsel, einer anderen Lesart der Quellen das Wort reden. Denn auch soweit das römische Recht dem Willen besondere Bedeutung eingeräumt haben mag, nach hier vertretender Auffassung war und blieb Kristallisationspunkt des römischen Rechtsdenkens und seiner Sprache der Aktionen immer der Tatbestand. Liest man aber aus dieser Perspektive konsequent auch die römischen Quellen, dann liest man zur sog. Höchstpersönlichkeit: nichts. Das römische Recht kannte keine besondere Voraussetzung einer Höchstpersönlichkeit des Willens des Erblassers.

Fields of Study & Subjects

Legal principles and applications Classical Studies and Legal History Historical Legal Studies and Society

Publication details

Journal / source
rechtstexte
Publication date
16 February 2026
Language
DE