Höchstpersönlichkeit – willentliche (Miss-)Verständnisse des römischen Rechts
Abstract
Dreh- und Angelpunkt unseres heutigen Privatrechtsdenkens, unserer heutigen Sprache der Rechte, ist der Wille – und aus dieser Willensperspektive meinen manche noch heute, auch die römischen Quellen lesen zu können. Der vorliegende Beitrag möchte einem bereits von anderen angemahnten Perspektivwechsel, einer anderen Lesart der Quellen das Wort reden. Denn auch soweit das römische Recht dem Willen besondere Bedeutung eingeräumt haben mag, nach hier vertretender Auffassung war und blieb Kristallisationspunkt des römischen Rechtsdenkens und seiner Sprache der Aktionen immer der Tatbestand. Liest man aber aus dieser Perspektive konsequent auch die römischen Quellen, dann liest man zur sog. Höchstpersönlichkeit: nichts. Das römische Recht kannte keine besondere Voraussetzung einer Höchstpersönlichkeit des Willens des Erblassers.
Fields of Study & Subjects
Legal principles and applications
Classical Studies and Legal History
Historical Legal Studies and Society
Publication details
- Journal / source
- rechtstexte
- Publication date
- 16 February 2026
- Language
- DE