Hessischer Eigensinn

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Authors: Matthias Friehe
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Abstract

Kurz vor den Kommunalwahlen hat der Hessische Staatsgerichtshof eine Änderung des Kommunalwahlgesetzes für verfassungswidrig erklärt, mit der CDU und SPD im Frühjahr vergangenen Jahres die Sitzzuteilung bei Kommunalwahlen zurück zum d’Hondtschen Höchstzahlverfahren geändert haben. Die Entscheidung weicht von der bisherigen Linie des Bundesverfassungsgerichts ab – auf den ersten Blick zugunsten kleinerer Parteien, bei genauer Hinsicht womöglich aber auch zu ihren Lasten.

Fields of Study & Subjects

European Cultural and National Identity Central European national history Cultural History and Identity Formation

Publication details

Publication date
29 January 2026
Language
DE
Document type
Preprint