Prüfung der Berufsunfähigkeit: Berücksichtigung der an die gesundheitliche Eignung geknüpften Eintragung in das Gesundheitsberuferegister

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Authors: Anna Zaversky
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Abstract

Der OGH stellte klar, dass es sich bei der Nichterlangung der an die gesundheitliche Eignung geknüpften Eintragung im Gesundheitsberuferegister iSd § 27 GuKG und § 15 GBRG um einen für die Prüfung der Berufsunfähigkeit nach § 273 ASVG zu berücksichtigenden gesundheitlichen Zustand handelt. Da weder eine Teileintragung in das Gesundheitsberuferegister noch eine teilweise Berufsberechtigung im GuKG bzw GBRG vorgesehen sind, können mangels gesundheitlicher Eignung nach § 27 Abs 1 Z 2 GuKG auch keine berufsschutzerhaltenden Teiltätigkeiten ausgeübt werden.

Fields of Study & Subjects

Labor Law and Work Dynamics Medical Practices and Rehabilitation Polish Legal and Social Issues

Publication details

Journal / source
Das Recht der Arbeit
Issue
1/2026
Publication date
3 February 2026