Prüfung der Berufsunfähigkeit: Berücksichtigung der an die gesundheitliche Eignung geknüpften Eintragung in das Gesundheitsberuferegister
Abstract
Der OGH stellte klar, dass es sich bei der Nichterlangung der an die gesundheitliche Eignung geknüpften Eintragung im Gesundheitsberuferegister iSd § 27 GuKG und § 15 GBRG um einen für die Prüfung der Berufsunfähigkeit nach § 273 ASVG zu berücksichtigenden gesundheitlichen Zustand handelt. Da weder eine Teileintragung in das Gesundheitsberuferegister noch eine teilweise Berufsberechtigung im GuKG bzw GBRG vorgesehen sind, können mangels gesundheitlicher Eignung nach § 27 Abs 1 Z 2 GuKG auch keine berufsschutzerhaltenden Teiltätigkeiten ausgeübt werden.
Fields of Study & Subjects
Labor Law and Work Dynamics
Medical Practices and Rehabilitation
Polish Legal and Social Issues
Publication details
- Journal / source
- Das Recht der Arbeit
- Issue
- 1/2026
- Publication date
- 3 February 2026