Kettenvertragsverbot – Unwirksamkeit einer zweiten Befristung eines Vertragsbediensteten

View at publisher
Authors: Helmut Ziehensack
Cited by: 0

Abstract

Gesetzgeber und Judikatur stehen der Verlängerung befristeter Dienstverhältnisse nach dem VBG reserviert gegenüber, lassen eine einmalige Verlängerung um maximal 3 Monate zu, jedoch keine zweimalige oder noch öftere und auch keine längere als 3 Monate. Dieser Grundsatz gilt einheitlich für befristete Verlängerungen zu Vertretungszwecken oder aus anderen Gründen.

Fields of Study & Subjects

Labor Law and Work Dynamics Legal and Labor Studies Polish Legal and Social Issues

Publication details

Journal / source
Das Recht der Arbeit
Issue
1/2026
Publication date
3 February 2026