Kettenvertragsverbot – Unwirksamkeit einer zweiten Befristung eines Vertragsbediensteten
Abstract
Gesetzgeber und Judikatur stehen der Verlängerung befristeter Dienstverhältnisse nach dem VBG reserviert gegenüber, lassen eine einmalige Verlängerung um maximal 3 Monate zu, jedoch keine zweimalige oder noch öftere und auch keine längere als 3 Monate. Dieser Grundsatz gilt einheitlich für befristete Verlängerungen zu Vertretungszwecken oder aus anderen Gründen.
Fields of Study & Subjects
Labor Law and Work Dynamics
Legal and Labor Studies
Polish Legal and Social Issues
Publication details
- Journal / source
- Das Recht der Arbeit
- Issue
- 1/2026
- Publication date
- 3 February 2026