Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen erst ab 25.000 Euro

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Authors: Thomas von Plehwe
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Abstract

Am 11. Dezember 2025 wurde das „Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen“ verkündet (BGBl. 2025 I Nr. 318), das auch eine Anhebung von Rechtsmittelstreitwerten mit sich brachte, die zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten sind. Letztere wurden im Wege eines Änderungsantrags erst in letzter Minute am 5. November 2025 vor der Anhörung im Rechtsausschuss ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Insbesondere die Anhebung der Wertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerden von 20.000,01 auf 25.000,01 Euro (§ 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) begegnet durchgreifenden, auch verfassungsrechtlichen Bedenken.

Fields of Study & Subjects

Legal processes and jurisprudence Dispute Resolution and Class Actions Legal Cases and Commentary

Publication details

Journal / source
Anwaltsblatt
Publication date
1 February 2026
Language
DE