Die fehlende erste Tätigkeitsstätte eines Notarassessors bei der Ermittlung seiner Werbungskosten

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Authors: Florian Berger
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Abstract

Zusammenfassung Der Beitrag beschäftigt sich mit der Fragestellung, ob ein Notarassessor - beispielhaft des Freistaates Bayern - eine erste Tätigkeitsstätte i.S.d. § 9 Abs. 4 EStG hat. Nach Auffassung des Verfassers ist dies zu verneinen, da es aufgrund der vorgesehenen und wiederholten Ortswechsel im Laufe des Anwärterdienstes an einer dauerhaften Zuordnung fehlt. Im Gegensatz zu dem von der Rechtsprechung entschiedenen Fall, dass eine Zuweisung „bis auf Weiteres“ dauerhaft sein kann, wird ein Notarassessor seinem jeweiligen Ausbildungsnotar aus der maßgeblichen Perspektive ex ante nur vorübergehend zugewiesen. Im Rahmen der Ermittlung der Werbungskosten kommen folglich die Tatbestände des § 9 Abs. 1 S. 3 Nrn. 4a, 5a, Abs. 4a EStG in Betracht.

Fields of Study & Subjects

Taxation and Legal Issues Economic and Fiscal Studies Corporate Taxation and Avoidance

Publication details

Journal / source
FinanzRundschau
Volume
108
Issue
2
Pages
68–73
Publication date
1 January 2026
Language
EN